gilt das Verleihen einer Sache als Besitzaufgabe?

4 Antworten

Da man, wenn man etwas verleiht, in dem Moment nicht mehr Besitzer ist, zählt das mit zur Besitzaufgabe ja ^^ (aber eben nur als Besitz, nicht als Eigentumsaufgabe)

Besitz ja, Eigentum nicht.

Z.B. bist du Besitzer eines Leihwagens, aber natürlich nicht der Eigentümer. Kannst ihn benutzen, aber nicht verkaufen.


Eigentum bedeutet: Rechtliche Verfügungsgewalt.


Ja, das ist eine Besitzaufgabe, aber beachte, dass sich die Eigentumsverhältnisse NICHT ändern. Es gibt einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Leihst du jemandem dein Fahrrad, geht es in seinen Besitz über, bleibt jedoch dein Eigentum.