Gilt Copyright auch für gemalte Bilder von Fotos?

11 Antworten

Wenn Du es exakt abzeichnest (ab pauscht), dann ist es eine Urheberrechtsverletzung, da dies einfach als Kopie angesehen werden kann.

Damit es keine Rechte verletzt, muss es erkennbar ein neues Werk sein, sich also erkennbar vom Original unterscheiden. Ist es ein neues Werk, so bist Du dann der Urheber dieses Bildes.

Um beurteilen zu können, ob eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) vorliegt oder ein Werk unter freier Benutzung (§ 24 Urhg) entstanden ist, ist der Einzelfall zu klären. Um ohne Zustimmung des Urhebers ein Werk frei benutzen zu dürfen, muss sich das neue Werk deutlich vom Original entfernen. Hier wird dann beurteilt, in wie weit die Werke noch übereinstimmen, je weniger sie das tun um so wahrscheinlicher ist die freie Benutzung. Die persönlichen Züge des Originals müssen gänzlich in den Hintergrund treten am neuen Werk.

Wenn du ein Foto " recht genau " abmalst, wird es sich mit Sicherheit um eine Vervielfältigung handeln und dies wäre schon zustimmungspflichtig. § 15 UrhG i.v.m. § 16 - 23 ff UrhG. die wäre jegliche Handlung damit untersagt, wenn du keine Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG hättest.

COPYRIGHT GILT IN DEUTSCHLAND GAR NICHT!

Das wäre Urheberrecht!

Es wäre dann kein Verstoß gegen den Urheberrecht, wenn Dein Bild ein neues, eigenständiges Werk darstellt. Wann das der Fall ist, ist im Einzelfall zu beurteilen. Damit das der Fall ist, müssen die Bilder in ihrem Aussehen jedenfalls mal deutlich voneinander abweichen.

je nachdem, was es ist.. wenn du zB Fotos von einem Raum hast oder einem haus, du das 1:1 abzeichnest und dann als dein werk ausgibst, ist das strafbar, denn du müsstest erst den Fotografen um Erlaubnis fragen, denn das Fotomotiv ist sein geistiges Eigentum.