Wohnungsverkauf mit lebenslangem Wohnrecht - wer zahlt die Instandhaltungsrücklage...?

4 Antworten

Ergänzender kleiner Hinweis: Es sollte ein Wohnungsrecht eingetragen werden ... ein Wohnrecht sichert nur die Möglichkeit des Wohnens zu. Bei einer 3-Zi-Whg darf dre Eigentümer aber sehr wohl z.B. ein Zimmer der Wohnung vermieten. Nur bei einem Wohnungsrecht, dies impliziert die Abgeschlossenheit der Wohnung, ist die Wohnung zur Gänze von dir nutzbar.

In solchen Fällen zahlt man ausschliesslich die umlagefähigen Kosten wie ein Mieter, alles andere wäre auch kompletter Unfug.

Grundsteuer ist umlagefähig, Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, Reparaturen, Verwalterkosten und Kosten des Geldverkehrs nicht.

Der Eigentümer zahlt diese Kosten.

Das brauchst du nicht bezahlen.