Wer zahlt Unterhalt für Altenheim?

9 Antworten

Dann müssen das die Kinder oder nahe Verwandte bezahlen.

Du kannst z. B. seine Einliegerwohnung vermieten und diese Einnahmen dazuzählen, da er ja das Wohnrecht hat, also stehen ihm auch die Mieteinnahmen zu.

GruenwieAbfall  29.04.2018, 10:46

nein, kannst du nicht

das wohnrecht ist eine persönlich beschränkte dienstbarkeit, er muss das ausüben, er darf nicht vermieten

natürlich könnten sie es machen, aber der neffe müsste nicht

roschue  29.04.2018, 10:48
@GruenwieAbfall

Du Oberhirni, das hab ich doch nicht rechtlich gemeint, sondern moralisch.

ichweisnix  29.04.2018, 13:24
@GruenwieAbfall

Die Wohnung kann natürlich vermietet werden, wenn der Wohnberechtigte und der Eigentüber sich darüber einig sind. In diesen Fall wird die Miete in aller Regel auch tatsächlich den Wohnberechtigten zustehen.

Allerdings ist der Eigentümer nicht dazu verpflichtet, eine Vermietung zu gestatten oder selbst zu betreiben. Er könnte den frei gewordenen Platz auch einfach selbst nutzen.

DerHans  30.04.2018, 12:50

"Nahe Verwandte" gibt es scheinbar nicht. Unterhaltspflichtig sind nur Verwandte 1. Grades in auf- und absteigenden Linie. Und da die Vermögensübertragung schon länger als 10 Jahre her ist wird auch nichts rückabgewickelt.

Es geht hier nur um das Wirtschaftsgut "Wohnrecht"

Mein Onkel hat mir 2002 sein Haus geschenkt

Zunächstmal ist hier entscheiden, das die 10 Jahresfrist des §529 BGB verstrichen ist. Damit ist eine Rückforderung nach §529 BGB ausgeschlossen. Ansprüche können sich somit nur aus den Schenkungsvertrag selbst ergeben.

Welche Verpflichtungen sich genau aus den Schenkungsvertrag genau ergeben, hängt von den Vertrag im Einzelnen ab, denn es gilt Vertragsfreiheit und der Vertrag kann z.B. den Fall Pflegeheim explizit regeln.

Bei einen lebenslangen Wohnrecht ist es a priori so, das der Berechtigte es nur selbst oder durch nahe Angehörige wahrnehmen kann. Das heißt insbesondere die Vermietung ist den Berechtigten ohne Zustimmung des Eigentümers verwehrt. Auch kann der Berechtigte a priori keinen Ersatz für das Wohnrecht verlangen, wenn er es nicht wahrnehmen kann. Das Wohnrecht erlischt aber sofern vertraglich nicht anders vereinbart auch nicht mit den Umzug in das Pflegeheim.

Bei einer Vermietung wird der Onkel aber in der Regel Anspruch auf die Herausgabe der netto Mieteinnahmen haben.

DerHans  30.04.2018, 12:47

Hier handelt es sich um den ONKEL des Fragestellers. Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht.

iQMastermind69  30.04.2018, 12:50
@DerHans

Es geht nicht um eine Unterhaltspflicht, sondern um Zahlungsverpflichtungen, die sich ggf. aus dem Schenkungsvertrag ergeben.

DerHans  30.04.2018, 12:54
@iQMastermind69

Lies meine Antwort.

das immaterielle Wirtschaftsgut muss abgelöst werden. Es ist ja auch ein Geldwert zu errechnen.

Als Neffe musst du keinen Unterhalt zahlen. Bei der Schenkung bist du außen vor. Die verfällt nach 10 Jahren. Ebenso ist das Wohnrecht nicht relevant. Er kann ja nicht mehr im Haus wohnen.

Fraglich ist, ob er beim Notar ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit eingetragen hat. Das gilt auch heute. Praktisch wäre er wie ein Vermieter, du müsstest quasi eine Miete zahlen.

Beim Heimentgelt dürfte eine Lücke von ca. 600 € entstehen. Die muss er aus seinen Ersparnissen ausgleichen. Hat er keine Ersparnisse mehr, müsste er sich ans Sozialamt wenden. Die könnten von Dir eine Entschädigung wegen dieses Nießbrauchsrechts einfordern.

das kann man nur beantworten, wenn man den notariellen Schenkungsvertrag liest.

Da es um viel Geld gehen kann, sollte man da mal in eine Beratung beim Anwalt/Notar investieren.

Ein Leibgeding, im Gegensatz zum Niessbrauch, bedeutet ja dass der begünstigte nicht nur ein Wohnrecht hat, sondern auch Nebenkosten und Verpflegung übernommen werden. Ich habe aber auch schon Verträge gesehen, bei denen diese Verpflichtung mit dem Auszug (ins Heim z.B.) endet.

Dann kann das Sozialamt, das die Heimkosten übernimmt, sofern nicht durch Vermögen, von Rente und Pflegevesicherung gedeckt, nicht nur die direkten Verwandten anschreibt (als Neffe wärst du da nicht in der Pflicht), sondern auch Schenkungen betrachtet (die müssen aber nur innerhalb von 10 Jahren rückabgewickelt werden, der Zeitraum ist also überschritten).

Also: erst mal den Vertrag genau lesen, dann eine Beratung beim Anwalt bevor man irgendwelche Zusagen macht.

Wenn er ins Altersheim muss, wird zuerst sein eigenes Einkommen und dann sein eigenes Vermögen zur Deckung der Kosten heran gezogen. Als Neffe bist du nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Allerdings ist das lebenslange Wohnrecht ein immaterielles Wirtschaftsgut, das auch berechnet werden kann. Entweder musst du dann diese frei werdende Wohnung vermieten und die Miete dem Onkel (bzw. Sozialamt) zukommen lassen. Oder du musst dieses Wohnrecht notariell auflösen lassen und ablösen (bezahlen)