Gibt es Toleranzen bei der maximalen Anhängelast?
Hallo,
ich möchte mir einen Autotransport-Anhänger zulegen. Mein Zugfahrzeug hat eine max. Anhängelast von 2000kg. Ich möchte ein Auto transportieren, das ein eingetragenes Leergewicht von 1575kg hat. Nun habe ich einen Anhänger im Visier, welcher ein z.GG. von 2000kg bei einem Leergewicht von 430kg hat.
Rechnet man alles zusammen (Leergewicht Auto + Leergewicht Anhänger), so kommt man auf eine Anhängelast von 2005kg. Damit liege ich streng genommen 5kg drüber. Darf ich dieses Gewicht trotzdem ziehen, ohne Strafen zu erwarten?
Vielen Dank im vorraus
5 Antworten
Bis 5% Überschreitung des zgG ist im "Toleranzbereich".
Über 5% bis 10% Überschreitung des zgG wäre es ein Verwarngeld iHv 10,-€.
Bei mehr als 20% Überschreitung gibt es kein Verwarngeld mehr sondern ein Bußgeldverfahren und Punkte in Flensburg.
..da hast Du natürlich Recht, die Frage lautet zusätzlich in der Beschreibung aber:
Darf ich dieses Gewicht trotzdem ziehen, ohne Strafen zu erwarten?
Daher setzte ich Toleranzbereich auch in "".
Ja das darfst du ziehen. Denn das Leergewicht des Autos ist aufgetankt und mit 75 kg Fahrer berechnet. Der Fahrer entfällt ja in der Situation. Und des weiteren hat ein Anhänger von 2000 kg eine Stützlast von 100 kg. Diese wird der Zuladung des Zugwagens und nicht der Anhängerlast zugerechnet.
So ist es !
wie mit leichtem "Übergewicht" von den Behörden umgegangen wird, wurde ja schon beantwortet.
Ich würde dir aber noch mit auf den Weg geben wollen, dass das Leergewicht - sowohl beim Anhänger als auch beim Auto - Angaben des Basismodells sind. Sonderausstattungen beim Anhänger (z.B. Seilwinde, Unterlegkeile, Stützen) oder am Auto (z.B. Klimaanlage, größere Felgen, Anhängekupplung) erhöhen das Gewicht, so dass du ohne es zu ahnen schnell die Toleranzgrenze überschritten haben könntest.
Aber noch wichtiger: Du musst das Gesamtzuggewicht beachten! Wenn das Gesamtzuggewicht z.B. 4000kg betragen darf und das Zugfahrzeug bereits 2400kg wiegt (nicht leer, sondern tatsächlich), dann blieben für den Anhänger nur noch 1600kg übrig.
Das geht denke noch in den Bereich Toleranz/Messfehler. Aber 5kg kannst du aus dem Auto noch ausbauen mit Kopfstützen und Hutablage :D
Ja denke schon
Bitte zwischen Toleranz und Ahndung unterscheiden.
Einen "Toleranzbereich" bei einer Gewichtsüberschreitung gibt es nicht. Die zulässigen Gewichte sind fest in der Verordnung (StVZO) definiert. Dort wirst du nirgends den Hinweis auf Toleranzwerte finden.
Bei der Ahndung jedoch, wird analog von Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Toleranzwert berücksichtigt. Deshalb erfolgt die Ahndung bei Gewichtsüberschreitungen erst bei mehr als 5 %.
Auch bei bis 5 % Überschreitung wäre eine polizeiliche Maßnahme, wie z.B. Ab- bzw. Umladen polizeirechtlich möglich, weil unzulässig.