Gibt es eine Sondergenehmigung nach Führerscheinentzug?

6 Antworten

nein,die gibt es nicht und das ist gut so!

Warum solls da ne Sondergenehmigung geben? Er ist ja selber schuld, dass sein Führerschein weg ist. Also er sollte sich mal nicht so große Hoffnungen machen :/

Sonnenstern811  14.05.2014, 01:38

Keine.

Sonnenstern811  14.05.2014, 02:48
@VGriffin

Logo. Egal, ob einer nun fahrender Vertreter, Notarzt oder Polizeipräsident ist. Bei Fahrverbot 1-3 Monate kann die Strafe erhöht und aufs Verbot dagegen verzichtet werden. Muss wohl ein Richter entscheiden. Hier ist aber schon fast Knast fällig.

VGriffin  14.05.2014, 03:05
@Sonnenstern811

ja! Mein Onkel ist durch einen betrunkenen Autofahrer ums Leben gekommen vor 2 Jahren :/ Sowas wünscht man echt keinem!

Dein "Freund" (jaja, wer's glaubt...) möge das bitte mit seinem Anwalt besprechen.

Große Hoffnungen kann ich ihm allerdings nicht machen: Ab 1,1‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, hier ist eine Anklage wegen "Trunkenheit im Verkehr" nach StGB §316 zu erwarten.

Als "Maßregeln der Besserung und Sicherung" (in diesem Fall: Sicherung der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrern) wird idR nach StGB §69 die Fahrerlaubnis entzogen.

Ein Entzug nur bestimmter Führerscheinklassen ist dabei nicht vorgesehen!

Zusätzlich ist nach StGB §69a mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu rechnen. Üblicherweise ist bei ähnlichen Fällen die Sperrfrist zwischen 9 und 12 Monaten anzusetzen.

Allerdings hat hier der Richter einen kleinen Spielraum. Nach StGB §69a (2)

(2) Das Gericht kann von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßregel dadurch nicht gefährdet wird.

Hier kann der Richter also z.B. Klasse L (auf mehr würde ich mir auf keinen Fall Hoffnung machen) von der Sperre ausnehmen.

Rein theoretisch könnte dann ein neuer Führerschein der Klasse L sofort beantragt werden...

ABER: Ab 1,6‰ steht vor jeder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zwingend eine MPU! Und die Begutachtungsrichtlinien schreiben bei Tunkenheitsfahrten ausdrücklich vor, daß vor einer Neuerteilung der Proband ein geändertes Konsumverhalten (entweder Abstinenz oder "kontrolliertes Trinken") über einen Zeiraum von mindestens 12 Monaten nachzuweisen hat.

Hier müssten also zwei kleine Wunder passieren - sowohl vor Gericht als auch bei der Führerscheinstelle. Die Chancen dafür sind minimal.

Nein, absolut nicht. Strafe und MPU abwarten, danach darf er, wenn er Glück hat, wieder zur Fahrschule gehen. Ich weiß nicht, ob er ohne das Ding auf dem eigenen Acker fahren darf. Wenn ja, müsste ihm halt jemand anders den Hin- und Rückweg abnehmen. Oder sein Land beginnt gleich am Hof.

Mit 1,7 Umdrehungen ist man fahruntüchtig und eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Der Lappen wird wohl für lange Zeit weg sein.

Den Traktor darf er vermutlich weiterhin fahren, aber nicht auf öffentlichem Straßenland.

Und das ist auch absolut gerechtfertigt!

Übrigens: die Existenz dieses Kumpels wäre auch "im Eimer" gewesen, wenn er jemanden verletzt oder gar getötet hätte.

Sonnenstern811  14.05.2014, 01:37

Richtig. Die des anderen Menschen übrigens auch.

Crack  14.05.2014, 09:47
Den Traktor darf er vermutlich weiterhin fahren, aber nicht auf öffentlichem Straßenland.

Wenn der Bauer seinen Privatgrundbesitz wirksam vom öffentlichen Verkehr abgrenzt darf er dort fahren. Damit dürfte es aber nicht getan sein, denn er fährt ja sicher nicht nur auf dem Feld hin und her wenn er seiner Arbeit nachkommt...