Gibt es eine gesetzliche Definition für den Begriff "Inland"?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um die Frage mal unumwunden zu beantworten: Nein. Ausnahme: das Steuerrecht.

Hier bestimmt § 1 Abs. 2 UStG:

(2) Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die Zahlung empfängt.

Mieter2012 
Fragesteller
 21.06.2012, 18:41

Ja super. Danke. Das gilt zwar nur im Sinne des genannten Gesetzes, aber das hilft ungemein!

Mieter2012 
Fragesteller
 15.07.2012, 17:17

Jetzt stellt sich noch die Frage, welche Gebiete der Bundesrepublik Deutschland betroffen sind und in welchem Gesetz diese Gebiete festgelegt wurden.

chaos24267  17.10.2012, 00:23
@Mieter2012

Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist deckungsgleich mit seinem Hoheitsgebiet. Dieses ist in keinem speziellen Gesetz festgelegt sondern durch eine Reihe von Staatsverträgen mit den Nachbarn. In diesen sind die Grenzen detailliert bestimmt. Im übrigen sind sämtliche Flurstücke des Hoheitsgebietes der BRD in den jeweiligen Grundbüchern der Gemeinden verzeichnet. Die BRD ist ein föderaler Staat, dessen kleinste staatliche Einheit die Gemeinden sind. In den Grundbüchern der Gemeinden, die eine Außengrenze haben sind diese Grenzen selbstverständlich katastermäßig verfasst.

Wer oder was ist das "vereinigte Deutschland"? Im 2+4-Vertrag wird das nicht gesagt. Es ist die Rede von der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und vom "vereinigten Deutschland".

Wer die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik vertreten hat, ist bekannt. Wer vertrat das vereinigte Deutschland und wodurch war er legitimiert, es zu vertreten und völkerrechtliche Verträge für es abzuschließen?

Wo ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert, die ja nicht das vereinigte Deutschland sein kann, wenn nirgendwo völkerrechtlich vereinbart ist, daß die Bundesrepublik Deutschland das "vereinigte Deutschland" ist? Oder wenn es doch vereinbart ist, wo genau ist es vereinbart?

PatrickLassan  27.11.2012, 14:51

Kleiner Tipp, mein Lieber: Lies dir mal die anderen Antworten durch.

PatrickLassan  19.12.2013, 10:44
@PatrickLassan

Wer oder was ist das "vereinigte Deutschland"? Im 2+4-Vertrag wird das nicht gesagt

Doch, und zwar ganz vorn, Artikel 1 Absatz 1:

Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein.

http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Der Begriff Inland im Verständnis zur Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland leitet sich nach meinem Verständnis aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 ab.

Darin sicherte die deutsche Bundesregierung den Unterzeichnerstaaten zu, die entlang der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße verlaufende Grenze als verbindliche Staatsgrenze zu Polen anzuerkennen, das heißt konkret bestätigt der deutsch-polnische Grenzvertrag die Ostgrenze für Deutschland als „unverletzliche“ polnische Westgrenze.

„Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG abgehoben hatte besteht daher keine Rechtsgrundlage mehr.

Auszug;

„Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins“.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Mieter2012 
Fragesteller
 21.06.2012, 17:11

Das ist eine plausible Erklärung. Wurde das in ein deutsches Gesetz übernommen?

PatrickLassan  21.06.2012, 17:36
@Mieter2012

Natürlich. Damit der Vertrag in Kraft treten konnte, war ein Gesetz erforderlich, und zwar das "Gesetz zu dem Vertrag vom 12.9.1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" ( BGBL 1990, Teil II, Seite 1317).

'

helmutgerke  21.06.2012, 17:43
@Mieter2012

Aus meiner Sicht steht dafür nur der 2 + 4 Vertrag;

Artikel 1 Absatz 1 lautet: »Das vereinigte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschlands ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.« Im Absatz 3 wird festgelegt, daß Deutschland keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten hat und solche auch in Zukunft nicht erheben wird.

Das ist eine Festschreibung von geradezu welthistorischem Rang. Die deutschen Außengrenzen im Osten, Süden, Westen und Norden bleiben ein für allemal so, wie sie 1990 zwischen der BRD und der DDR einerseits und ihren Nachbarstaaten andererseits bestanden. Diese Grenzen dürfen auch durch friedliche Mittel nicht geändert werden.

Quelle. http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Deutschland/2plus4.html

Mieter2012 
Fragesteller
 21.06.2012, 18:45
@PatrickLassan

Nun sei doch nicht so nachtragend.

Mieter2012 
Fragesteller
 15.07.2012, 17:28

Zitat: "26 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion gaben eine eigene Erklärung ab, in der sie feststellten, dass es kein völkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtretung von 108.000 km² von Deutschland gebe." Zitat Ende

Hessischer Rundfunk 1990: http://www.youtube.com/watch?v=prvVZbM41dM

PatrickLassan  29.07.2014, 20:11
@Mieter2012

Das 'völkerrechtlich wirksame Dokument' , das die 26 CDU-Abgeordneten 1990 vermisst haben, ist unter der Bezeichnung Deutsch-Polnischer Grenzvertrag bekannt.