Definition Gewerbe/Gewerbebetreibender?
Hallo,
ich habe mich schon durch ein paar Gesetzestexte gewühlt. Aber ich konnte die genaue Definition "Was ist ein Gewerbe" nicht finden.
Hier mein Problem: Ich (19) lade ab und zu nen paar Megabyte ist Internet. Habe einen Onlineshop, dort kaufen International irgendwelche leute Digitale Güter welche sie dann downloaden. Ich habe keinen Lieferanten, Auftraggeber oder verpflichtungen irgendwem gegenüber. Dieses "Geschäft" verrichte ich, stumpf gesagt, von meinem Kinderzimmer aus.
Nun muss ich aber, da ich die Freibeträge überschritten habe, Gewerbesteuer und die IHK Beiträge zahlen.
Einspruch beim Finanzamt, dass ich keine Gewerbesteuer zahlen muss wurde abgelehnt. Laut denen, benötigt man eine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich in dem das "Gewerbe" ausgeübt wird um als "Freiberufler" (diese müssen keine Gewerbesteuer zahlen) eingestuft zu werden. (Was soll das in meinem Fall überhaupt für ein Bereich sein?)
Hier habe ich mal einen Auszug einer Seite, welche beschreibt wofür die Gewerbesteuer da ist: "Grundlage zur Erhebung der Steuer ist der ermittelte Gewinn einer Firma. Hintergrund ist der, dass Unternehmen finanzielle Belastungen für die Region darstellen. Das hat im Umkehrschluss zur Folge, dass die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich verlangt."
Nach dieser Formulierung muss ich keine Gewerbesteuer zahlen, da ich die Gemeinde in keiner weise "Belaste". Lediglich die Telekom, welche alle zwei Monate 20 Megabyte mehr übertragen müssen.
Nun ist aber die Frage, wo im Gesetzestext beschrieben ist, wofür die Gewerbesteuer da ist, bzw. wann man wirklich ein Gewerbebetreibender ist.
3 Antworten
Ich halte deine Tätigkeit auch für Gewerbe, weil es rechtlich unbedeutend ist, ob man deine Produkte anfassen kann oder nicht.
Siehe auch:
Diese Definition zur Belastung der Umgebung ist zumindest in der praxis Unsinn. Auch wenn der Gedanke früher mal ein Grund für die unterschiedliche Behandlung war.
halte dich lieber ans Einkommensteuergesetz. Selbständige Arbeit (insbesondere Freiberufler und ähnliche Tätigkeiten) sind in § 18 EStG und gewerbliche Einkünfte in §15 EStG geregelt.
ich habe jetzt noch nicht richtig verstanden was du machst, daher gebe ich keine Einschätzung ab worum es sich handelt.
wie hast du denn Überhaupt dein Gewinn ermittelt? Machst du das selber? Am besten gehe zu einem Steuerberater. Wenn der Gewinn zu hoch ist, macht das meistens mehr aus als die unterschiedliche Behandlung der einkunftsarten. Der kann auch die korrekte einkunftsart ermitteln das das ggü dem Finanzamt besser begründen. Das Argument mit der Ausbildung ist eher ein Indiz als eine Vorraussetzung für selbständige Arbeit das in solchen Fällen gerne vom Finanzamt vorgeschoben wird da die sich so nicht mit der eigentlichen tätig beschäftigten müssen.
Denn wie hoch ist der Gewerbesteuer Hebesatz in deiner Gemeinde? Die Gewerbesteuer wird bis zu einem Hebesatz von maximal 380% auf die Einkommensteuer angerechnet. In der Regel hat man nur dann wirklich eine finanzielle Belastung, falls der Hebesatz höher liegt.
Ok, wenn du einen Steuerberater hast, bist du ja in guten Händen.
Die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Freiberufler kann sehr schwierig sein. Wenn dein Einspruch bereits erfolglos war, bliebe ja noch ein klage vor dem Finanzgericht. Hast du mit deinem Steuerberater mal darüber gesprochen? Aber ich schätze der Aufwand lohnt sich wahrscheinlich nicht da der der Unterschied zumindest bei kleinen Einkommen nicht besonders groß ist.
Genau.
Zwar wäre eine Klage im Falle eines positiven Ausgangs bei meinem Einkommen doch rentabel, allerdings ist dieser bei mir wohl nicht gegeben.
Im §18 EStG (1) Punkt 1, ist von den "Fachkenntnissen" die Rede. Diese werden vermutlich nur mit entsprechender Ausbildung anerkannt. Da ich die Ausbildung nicht habe, hat sich das Ganze für mich wohl auch erledigt.
Eine entsprechende Ausbildung ist natürlich der gängige aber nicht der einzige Weg die Fachkenntnisse nachzuweisen. Ein Gericht wird das aber wohl genauer prüfen als das Finanzamt.
was sagt dein Steuerberater denn zu den Erfolgsaussichten einer Klage?
Ich hatte mit ihm nur vor dem Einspruch gesprochen und ihm genau geschildert was und wie ich es mache. Über eine Klage haben wir uns noch nicht unterhalten. Direkt vorgeschlagen hat er es mir auch nicht, vermutlich da das ganze Gesetztlich nicht eindeutig formuliert ist und sich das Finanzamt auf das BFH-Urteil vom 04.05.2004 (XI R 9/03) stützt. Da wurde ein ähnlicher Fall diskutiert, allerdings hatte dieser eine entsprechende Ausbildung.
Ja genau das Urteil hatte ich auch in Sinn als ich deine Frage gelesen habe. Das Gericht beschränkt sich da ja auch nicht nur auf die Ausbildung. Man kann das auch mit einer wissenprüfung nachweisen.
Eine erfolgreich bestandene Wissensprüfung führt aber nur dann zur Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit, wenn sie den Rückschluss auf den Kenntnisstand des Stpfl. in früheren Jahren zulässt; ob insoweit Zweifel bestehen, hat die Tatsacheninstanz unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
letztendlich ist es eine Einzelfall Entscheidung. Und wie ich schon geschrieben habe, kann die Abgrenzung sehr schwierig sein.
wenn du jetzt erst knapp Gewerbesteuer zahlen musst ist der Unterschied ja noch nicht groß. Aber wenn dein Einkommen hierdurch weiter steigt wächst wird der Unterschied immer relevanter. Sprich mit deinem Steuerberater nochmal über eine Klage. Je das passiert, je größer sind sind Erfolgsaussichten und geringer die Kosten (niedriger Gegenstandswerte)
Habe einen Onlineshop, dort kaufen International irgendwelche leute Digitale Güter welche sie dann downloaden.
Und das ist definitiv gewerblich.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Aber bei mir werden lediglich "digitale Güer" erworben. Bei einem Ebay-Verkäufer wird es sich vermutlich um Materielle Güter handeln, welche versandt werden müssen. Dieser versandt belastet dann die Gemeinde. Aber bei mir findet ein solcher Versand ja nicht statt.
Du handelst eindeutig gewerblich, und zwar ohne wenn und aber.
Hast Du meine Links überhaupt mal angeklickt und die Informationen gelesen und verstanden?
Da steht nämlich folgendes:
Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:- Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
- Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
- regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
- über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
- häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
Und bei Dir treffen gleich mehrere Punkte davon zu, auch wenn es sich um digitale Ware handelt; das ist dem Gesetzgeber nämlich wurscht.
Mir persönlich ist es übrigens völlig egal, was Du wo anbietest.
Aber sag hinterher nicht, man hätte Dich nicht gewarnt, Abmahnungen sind nämlich in der Regel deutlich vierstellig und die zahlst Du ganz alleine.
Du verkaufst etwas, um Gewinn zu machen. Das ist gewerblich. Dazu musskeine Gemeinde (was auch immer du damit meinst) belastet werden.
Auf mich trifft keines der oben genannten Punkte zu.
Weshalb soll ich bitte eine Abmahnung bekommen?
Ein Freiberufler arbeitet auch Gewerblich, muss aber keine Gewerbesteuer zahlen, da die Gemeinde (damit ist selbstverständlich die Stadt gemeint) nicht belastet wird.
Der Hebesatz hier 2020 liegt bei 418%
Gewinnermittlung macht selbstverständlich ein Steuerberater. Auch der ist der meinung, dass meine Tätigkeit unter Freiberuflich laufen sollte, aber das Finanzamt hat so entschieden, dagegen kann er halt auch nichts sagen.