gibt es die weihnachtsruhe noch beim finanzamt und gerichtsvollzieher , bei mir steht ein

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Das Finanzamt verschickt keine negativen Bescheide ca. vom 20. - 31.12. Ob das der Gerichtsvollzieher auch so macht, könnte man annehmen. Ausnahme: es droht Verjährung.

ich hoffe nicht, denn leute die nicht zahlen sollen zur rechenschaft gezogen werden. und wann geht es besser als zu weihnachten wenn der schuldner schöne sachen von seiner familie geschenkt bekommen hat?

Diese ungeschrieben Regel hat noch Gültigkeit.

Und, war der GV-Besuch schon da?

Ich meine mit GV den Gerichtsvollzieher, nicht den Geschlechtsverkehr.

also ich kann Dir sagen-aber nicht versichern-aus eigener erfahrung, das wenns nur um Geld gehtt, kommen die im Dezember net-so aus Weihnachtskulanz vielleicht-aber is nur son Gefühl und hängt auch von der "Schwere" des Delikts ab......aber is nur nen Gefühl..