Gibt es Brandschutzauflagen zum Holz im Keller/Garage lagern?

2 Antworten

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es geht, brauchst Brandschutztür und Feuerlöscher, die Wände gemauert

was würden all die Hackschnitzel Stückholz Heizer sagen, wenn es nicht erlaubt ist

Grundsätzlich ist eine Lagerung von Holz im Keller oder in einer Garage erlaubt. Jedoch müssen bestimmte bauliche Verkehrungen getroffen sein! Zwischen Keller und Treppenhaus muß bei Lagerung im Keller mindestens eine T30-Türe RD (rauchgasdicht) die Bereiche Keller : Treppenhaus abtrennen. Bei einer Garage bedarf es einer T90-Türe (RD) zwischen Treppenhaus / Aufenthaltsräume und der Garage. Wenn die Decken nicht feuerbeständig sind, ist durch nachträglichen Einbau von zugelassneen Brandschutzdecken nachzurüsten. Gleiches gilt für die Wände. Zuständig für die Beurteilung ist die Bauaufsichtsbehörde (BOB) der Gemeinde oder der Kreisverwaltung. Meine dringender Vorschlag: Frag bei der BOB nach, was in diesem Fall sein darf oder unterlassen werden muß.