Bei Stromzählerwechsel neue Brandschutztür einbauen?

2 Antworten

Generell: Im Hausflur sind Brandlasten (hier die Zähler nebst Stromleitungen) nicht zulässig, soweit diese nicht dem Betrieb des Flures dienen (z.B. Leuchten), da der Hausflur den 1. Rettungsweg darstellt.

Falls Brandlasten doch erforderlich sind, sind diese entsprechend brandschutztechnisch zu schotten. Der "Bestandsschutz" kann greifen, ist aber nachhaltig gesehen m.E. nicht sinnvoll.

Soweit die Ursache des Wechsels nur Ihr "Wunsch" nach einem Zählerwechsel ist, sind Sie der Verursacher und damit auch Kostenträger. Andernfalls benötigt es einen Beschluss der ETG.

Ist der Zählerwechsel aber grundsätzlich erforderlich (z.B. Eichzeit) und sind noch Stromzähler andere ETWs in dem Schrank, auf die ein Wechsel ebenfalls zukommt, dann würde ich an Ihrer Stelle die ETG als Kostenträger sehen/auffordern, z.B. über Umlageverfahren. Der F90-"Kasten" schützt ja das Gemeinschaftseigentum des Hausflurs - als Analogon ggfs. Rauchmelder anführen.

Steht in den TAB des örtlich zuständigen Netzbetreibers.

Die Kosten hat der Betreiber der Anlage zu tragen.