Gezahlte Nebenkosten nach Jahren zurückverlangen!

5 Antworten

von 2009 kann sein das er es darf, aber was davor ist, ist einfach verjährt.

Das kommt darauf an... So lange keine neuen Fakten entstanden sind - beispielsweise durch ein Gerichtsurteil, aufgrund dessen eine Nachforderung für gezahlte Beträge aus früheren Jahren möglich ist - dann sind die Abrechnungen mit deren Bezahlung erledigt. Es sei denn, der Mieter hätte nur "unter Vorbehalt" gezahlt. Dies würde auch gelten, wenn der Vermieter im Nachhinein noch eine Erstattung bekommen hätte, weil beispielsweise Kosten von Versorgern falsch berechnet wurden. (Gutes Beispiel: Die Berechnung der Mehrwertsteuer bei den Wasserversorgern).

Wenn eine Nebenkostenrechnung aber streitig ist und noch nicht bezahlt wurde, kann selbstverständlich auch Geld verlangt werden, wenn sich dies durch die Jahresabrechnung ergibt. Und hier gilt die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren.

simsibaer 
Fragesteller
 21.07.2010, 21:27

Dem Mieter geht es hauptsächlich darum, das Wasser und Abwasser ab 2006 nach Wohnungen im Haus und davor auf Personen im Haus abgerechnet wurde, diese Differenz von 2006-2009 möchte er jetzt zurückerstattet bekommen, ausserdem möchte er die Hausbetreuungskosten zurückerstattet bekommen, da nie eine Hausmeistertätigkeit festgestellt werden konnte, der Mieter hatte sich aber die ganzen Jahre nicht beschwert, nachdem er sich nun beschwert hat wurden schon Schritte eingeleitet um dies zu ändern. Diese Kosten kann er doch nicht einfach aus diesem Grund zurückverlangen oder? Er hätte sich ja längst beschweren können.

skyfly71  21.07.2010, 22:20
@simsibaer

Nun ja... Wenn Kosten in Rechnung gestellt wurden, die real gar nicht entstanden sind, ist die Erstattung noch das kleinste Problem. Das wäre dann nämlich ein strafrechtlich verfolgbarer Betrug. Da würde ich ganz schnell zahlen, damit Ruhe ist. Was den Umlageschlüssel angeht, da hat der Mieter ganz sicher kein Recht, irgendwas zurück zu verlangen. Das hätte er in der Tat schon vor der Bezahlung der Rechnung geltend machen müssen.

Wenn der Mieter seit Jahren die Nebenkostenabrechnungen stillschweigend ohne Widerspruch bezahlt hat, dann hat er diese akzeptiert. Die jeweiligen Nebenkosten waren innerhalb eines Jahres zu beanstanden. Somit würde das hier wohl nur die Nebenkostenabrechnung 2009 betreffen.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Verjaehrung/vjm.htm

Ab Zustellung der Abrechnung hat der Mieter eine 12monatige Einspruchsfrist. Nimmt er diese nicht wahr, so kann er danach keine Rückforderungen mehr geltend machen. Das gilt auch infolge kongluenten Verhaltens, d. h., er hat die Gutschrift angenommen oder die Nachforderung gezahlt, ohne zu reklamieren oder zumindest unter Vorbehalt angenommen bzw. gezahlt. Damit hätte er die Abrechnung als in Ordnung anerkannt.

simsibaer 
Fragesteller
 21.07.2010, 21:09

wenn ich das richtig verstehe, darf er nur gegen 2009 einspruch erheben da der erhalt der abrechnung 2008 schon länger als 12 monate zurück liegt und er keinen einspruch erhoben und gezahlt hat, richtig?