GEZ mit WBS oder nur Hartzer befreit?

4 Antworten

Wer keine ALG-II-Leistungen in Anspruch nehmen will, kann eine Befreiung aus Härtegründen beantragen. Dazu müsstest du aber erst einen Antrag auf ALG-II stellen und nach Erhalt des Bewilligungsbescheids dann eine vom Amt bestätigte Verzichtserklärung abgeben. Beide Papiere dann mit deinem Befreiungsantrag an den Beitragsservice senden. Das müsste klappen.

geheim007b  23.10.2017, 09:24

Eine bescheuerte Vorgehensweise, aber leider realität. Sinnvoller wäre schlichtweg den Einkommenssteuerbescheid vorzulegen... aber das wäre wohl zu einfach.

Zuerst finde ich es nicht gut wie du das empfangen von Harz 4 darstellst, "harzen", als ob man sowas mit voller Absicht machen würde, wie springen oder atmen.....

Bei uns ist es so, das die Anträge für GEZ Gebühr öffentlich im Amt ausliegen, deswegen kann man gut einsehen, welche Menschen von einer Befreiung profitieren dürfen. (bzw. einer Ersparnis)

Dazu zählen, Gehörlose, Menschen mit anderen Behinderungen (80%) Studenten, Arbeitslosengeld II Empfänger und auch Personen die in einem Haushalt leben in den die GEZ schon von einem anderen Teilnehmer gezahlt wird. Zudem auch 

- Sozialhilfeempfänger 

- Empfänger von Grundsicherung 

- Empfänger nach Leistung des Asylbewerbergesetz 

- BAB Empfänger 

- Azubis 

- Sonderfürsorge berechtigte 

Und Personen denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe der Rundfunkbeiträge ist. 

Also nicht nur "Harzer", von denen nicht alle etwas dafür können das sie "Harzer" sind....