Wem gehört der Graben?

7 Antworten

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Das Eigentum an Gewässern ist eine sehr schwierige Frage. Es gibt ein Bundeswasserrecht und in jedem Bundesland eigene Wasserrechtsgesetze. Zur Frage ob es automatisch so ist, dass je 1/2 des Grabens zum Anliegegrundstück gehört: Nur wenn es sich um ein Anliegergewässer (so ist der Fachbegriff, wenn ein Gewässer in seinem ganzen Lauf kein eigenes Eigentum begründet, sondern jeweils zu den Anliegern gehört) handelt. Gewässer sind in der Regel "öffentliche" Grundstücke mit eigener Grundstücksnummer und die Ufergrenzen wandern bei natürlichen Gewässern mit den Naturereignissen, sind also veränderlich, nur bei künstlichen (von Menschenhand gemachten, z.B. Kanal) Gewässern bleibt das Ufer und damit die Grundstücksgrenze zum Gewässer unveränderlich. Sollte im Grundbuch etwas über den Graben stehen so gilt natürlich das Geschriebene. Aber die Feststellung, wo das Eigentum der anliegenden Grundstücke im Gewässer aufhört ist so vielgestaltig, dass das hier nicht zu beantworten ist.

Ob der Graben zu eurem oder zum anderen Grundstück gehört, kann nur durch die Einsichtnahme ins Grundbuch geklärt werden. Dort sind die Grundstücksgrenzen ja eingezeichnet.

Jetzt zu dem Grundstücksgeschäft. Die Stadt ist da ein ganz normaler Verkäufer. Ihr wollt von der Stadt ein Grundstück kaufen. Ob Euch (oder Euren Eltern) mal gehört hat, ist dabei völlig egal - verkauft ist verkauft. Nun ist es für die Stadt sicherlich vorteilhaft, euch nicht nur den alten Anteil zu verkaufen sondern das ganze für sie nicht mehr nutzbare Grundstück - und so bietet sie euch das dann auch an. Das ist völlig rechtens. Sie muss Euch schließlich gar nix verkaufen. Stell dir mal vor: Du würdest ein Grundstück besitzen, dass Du nicht mehr brauchst. Jetzt möchte jemand von Dir einen kleinen Teil des Grundstücks kaufen. Dann würdest du wahrscheinlich auch sagen: ach, komm, kauf bitte das ganze Grundstück, mit dem Rest kann ich nix mehr anfangen. Desto kleiner so ein Rest ist, desto schwerer ist das zu verkaufen. Genauso handelt die Stadt. Der Preis dürfte dem aktuellen Bodenpreis entsprechen, den nimmt die Stadt normalerweise einfach aus einer Liste. Rechtens ist das also alles. Die Stadt bietet euch das Grundstück zu diesen Bedingungen an.

Aber: es ist genauso rechtens, jetzt mit der Stadt über den Preis zu verhandeln. Das ist auch völlig normal, mal auszuprobieren, ob die Stadt mit dem Preis noch ein bisschen runtergeht. Dazu müsst Ihr darlegen, warum das Grundstück aus eurer Sicht weniger wert ist. Das kann durchaus dazu führen, dass Ihr am Ende weniger bezahlen müsst - da kommt es drauf an, wie gut ihr verhandelt.

tritrop 
Fragesteller
 15.05.2012, 08:54

Ich bedanke mich für die Antwort. Wie könnten ich verhandeln? Wie gerade schon geschrieben liegen ca.80 quadratmeter bei uns aud der Auffahrt und nur der Rest auf der Zufahrtsstraße.

Grundstücksgrenzen sind vermessen und mit Grenzmakierungen versehen. Deine Eltern sollten einen Plan davon haben. Daraus sollte auch ersichtlich sein wem der Graben gehört.

also .. erste frage: wenn der graben laut grundbuch auf eurem gebiet liegt, dann gehört er auch komplett euch. alles andere ist kulanz oder zwischen guten nachbarn vielleicht so üblich, aber laut gesetz steht er komplett euch zu (was auch immer man mit nem graben will)

zweitens: die nachfrage bestimmt das angebot :) .. wenn deine eltern sich damals übers ohr hauen lassen haben und die stadt mittlerweile die preise angezogen hat (naja, es gibt ja auch ne inflation .. ich denk mal, das gerade die stadt euch nicht verar schen will sondern nur die üblichen marktpreise verlangt) dann ist das blöd für euch aber rechtens.

Kaepsele  16.05.2012, 19:31

Ein Graben führt Wasser und hört an der Grundstücksgrenze nicht auf, der kann also nicht komplett euch gehören. Vielleicht habt ihr da Nutzungsrechte? Was steht denn im Grundbuch?

Die Stadt hat deinen Eltern die Parzelle abgekauft. Und nun ist es doch logisch, dass deine Eltern das Grundstück zurück kaufen müssen, oder? By the way: Die Stadt könnte das Landstück auch "enteignen", da eine Zufahrtsstrasse dem öffentlichen Interesse dient. Somit ist es nett, dass sie was bezahlt haben!

Deinen Eltern gehört genau so viel vom Graben, wie im Grundbuch eingetragen. Bestell dir doch mal so ein Auszug...

FataMorgana2010  15.05.2012, 08:29

Wenn die Stadt enteignet, muss sie dem Eigentümer natürlich auch einen Ausgleich zahlen. Aus Nettigkeit zahlen die nicht, sondern weil ein Enteignungsverfahren ziemlich aufwändig ist.