Gewerbemieter rohrproblem wer zahlt?

4 Antworten

Im Gewerbemietrecht können deutlich mehr Reparatur- und Instandhaltungskosten auf den Mieter "abgewälzt" werden als bei Privatwohnungen. ABER: das muss vertraglich geregelt sein! Und die Formulierung im Mietvertrag darf nicht zu pauschal und nicht zu allumfassend sein.

Dennoch, der erste nötige Schritt ist der Blick in den Mietvertrag. Was wurde dort vereinbart zu Reparaturen und Instandhaltung?

Ansonsten kann bei solchen Geschichten auch immer noch die Frage nach der Ursache eine entscheidende Rolle spielen. Wenn sich hier herausstellt, dass der Mieter in den Toiletten Dinge entsorgt hat, die dort nicht hineingehören, dann muss auch der Mieter die Kosten für die Beseitigung der dadurch entstandenen Probleme tragen. Gerade im Gewerbebereich und den Toiletten dort kann das durchaus der Fall sein, wenn zum Beispiel Monatshygieneprodukte der Kundinnen dort drin gelandet sind anstatt in einem Hygieneeimer...

Der Vermieter ist erst einmal dafür zuständig, ein funktionsfähiges Rohrsystem zu unterhalten. Er müsste schon einem Mieter BEWEISEN, dass dieser für eine Störung verantwortlich ist. Der Vermieter könnte auch zusätzlich schadensersatzpflichtig werden, wenn der Geruch geschäftsschädigend ist.

Bei einem Gewerbemietvertrag muß zunächst geschaut werden, was dort bzgl. Repapraturen vereinbart wurde - der Gewerbemieter hat nicht so einen umfangreichen Schutz, wie ein Privatmieter - insbesondere durch Individualvereinbarungen ist fast alles möglich - oft werden auch eigentlich als Formularverträge anzusehende Verträge, zum Individualvertrag, weil man vorher beiderseitig über den gesamten Vertrag verhandelt - hier kann man sich als Gewerbemieter nur in seltenen Fällen auf die AGB-Kontrolle berufen.

Grundsätzlich muß der Vermieter aber die vertragsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten sicherstellen - wenn der Mangel, sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, der Vermieterseite zuzurechnen ist, muß er Abhilfe schaffen.

Kommt drauf an was dazu im Mietvertrag steht. Da ihr keine Verbraucher seid, kann da so ziemlich alles vereinbart sein.