Werterhöhende-Maßnahmen

4 Antworten

Es macht einen Unterschied ob hier etwas neues geschaffen wird, oder ob nur der vertragsmäßige Zustand wieder hergestellt wird. Reparaturen und notwendiger Erhaltungsaufwand sind KEINE Werterhöhungen

Wenn etwas neu geschaffen wird, zählt natürlich der GESAMTE Aufwand

Faits 
Fragesteller
 12.05.2015, 11:47

Danke für Ihre schnelle Antwort.

Es handelt sich um eine Dachsanierung+Dämmung und einen neuen Fassadenanstrich.

Sind hierbei also dann nur die Kosten (Material+Löhne+Honorare) der Dämmung werterhöhend, da die anderen Arbeiten (z.B. neue Dachrinne und Dachplatten) sowieso schon am Haus vorhanden sein müssen und nur modernisiert werden?

Es geht also darum, nach Abschluss der Arbeiten eine Aufstellung zu machen, der die Mieter ganz eindeutig entnehmen können, wie die Modernisierungsmieterhöhung ermittelt wurde.

Ist das Dach in Ordnung, also wäre ohne Dämmung keine Sanierung notwendig, fällt die gesamte Arbeit am Dach unter Modernisierung. Muss das Dach aber saniert werden, nur der Anteil des Materials und der Arbeiten für die Dämmung.

Ein Fassadenanstrich fällt nicht unter Modernisierung. Würdest Du auch die Außenwände in dem Zusammenhang dämmen, würde dieser Teil wieder unter Modernisierung fallen, nicht jedoch der Anstrich.

Beim Gerüst ergeben sich die Modernisierungskosten ebenfalls aus der Notwendigkeit zur Sanierung oder z. B. nur erforderlich, weil Dach gedämmt wird.

Wäre ein Bauzaun notwendig, wenn nur die Fassade gestrichen wird? Wohl nicht. Also kommt es wieder auf die Arbeiten am Dach an, ob diese nur Modernisierung oder auch Sanierung sind.

Du siehst, es ist gar nicht so leicht, das am Ende richtig zu machen. Meine Empfehlung: Gehe zu Haus&Grund und lass Dir dort mit Rat und Tat helfen. Die kennen sich normalerweise bestens aus.

Geht das etwas konkreter? In welchem Zusammenhang möchtest Du das wissen? Bist Du Investor? Kaufinteressent? Mieter? Geht es um eine Mieterhöhung nach Modernisierung?

Faits 
Fragesteller
 12.05.2015, 11:51

Danke für die Schnelle Antwort.

Ich bin Investor, es wird das Dach saniert und mit einer Dämmung versehen, zudem wird ein Fassadenanstrich vorgenommen.

-Gerüstarbeiten

-Dachdecker/Zimmermann

-Flaschnerarbeiten

-Architekt (Honorar)

-Bitzschutz

-Fenster (Dachfenster)

-Bauzaunkosten

-Malerarbeiten (Fassadenanstrich)

Korrekt es geht im Grunde um die 11% Mieterhöhung im Zuge der Werterhöhenden-Maßnahmen.

ChristianLE  12.05.2015, 12:49
@Faits

Grundsätzlich muss hier zwischen Reparatur&Instandsetzung und einer tatsächlichen Modernisierung&Gebrauchswerterhöhung unterschieden werden. Alle Maßnahmen, mit denen der Ursprungszustand (Anstrich Fassade, Dachdecker) des Objektes wiederhergestellt wird, sind keine Modernisierungen.

Weiterhin muss bei den Kosten auch ein Instandhaltungskostenanteil herausgerechnet werden. das lässt sich aus der Ferne aber nicht einschätzen.

Hier hilft dann nur Google oder eine Fachberatung anhand der Planungen.

Faits 
Fragesteller
 12.05.2015, 13:32
@ChristianLE

Also müsste man Kosten für das Baugerüst prozentual auf die werterhöhende Dachdämmung umlegen? Und dagegen anteilig diese Gerüstkosten für die nicht werterhöhende Dachdeckung aufteilen.

ChristianLE  12.05.2015, 13:56
@Faits

einfach ausgedrückt hast Du damit recht. Aber wie gesagt: Eine fachliche Prüfung anhand der Planungen ist hier unerlässlich.

Hallo,

damit ist alles gemeint, wodurch sich der Wert der Immobilie erhöht. Im Gegensatz zu Reparaturen.