Gewerbe anmelden? muss es da sein wo mann wohnt

4 Antworten

Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der du das ewerbe ausüben willst, dass heißt wo dein Laden bzw. Büro (Firmensitz) ist. Der Wohnort muss zwar angegeben werden, ist aber für die Zuständigkeit völlig bedeutungslos.

Die "Ratgeber", die hier meinen, dass der Wohnort zählt, haben ihr Gewerbe wahrscheinlich von zuhause aus gemacht. Dann ist natürlich die gleiche Gemeinde zuständig.

Hast du mehrere Läden bzw. Betriebsstätten musst du die schließlich auch einzeln (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) in den verschiedenen Gemeinden anmelden.

Dort wo dein Gewerbe statt findet, dein "Firmensitzt" ist.

Das Gewerbe wird am Firmensitz angemeldet!

in der Stadt, in der du deinen festen Wohnsitz hast! War bei mir auch so!