Unter 18 Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Du brauchst zum einen die Zustimmung deiner Eltern und zum anderen muss das Familiengericht sein OK geben. Das Gericht prüft dabei auch in wie weit du in der Lage bist ein Geschäft zu führen.

Unter 18 kannst du es jedenfalls nicht allein, sondern die Eltern müssen das machen und brauchen dafür nach §1645 BGB eine familiengerichtliche Genehmigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Relevant ist hier wohl eher § 112 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

@PatrickLassan

Nein, §112 BGB bzw. dort besagte Ermächtigung durch den gesetzlichen Vertreter, welche ebenfalls genehmigt werden muss, ermöglicht es dem Minderjährigen, selbst (fast) unbeschränkt rechtsgeschäftlich im Geschäftsbereich tätig zu sein. §1645 BGB richtet sich an die Vertreter und zielt auf die grundsätzliche Gründung eines Erwerbsgeschäfts.