Und noch einmal - LED-Birnen kaputt, Verkäufer will nicht umtauschen?

3 Antworten

Du musst jetzt beweisen dass die Birne bereits bei Gefahrenübergang defekt war. Kannst du das nicht bzw. möchtest du das nicht hat der Händler das Recht einen Austausch abzulehnen.

Bevor der Händler irgendetwas macht musst du erstmal deine Beweispflicht erfüllen. Rechtlich gesehen ist der Händler im Recht, moralisch finde ich es fragwürdig hier abzulehnen, da LED-Lampen auch länger als 2 Jahre halten sollen aber das bringt dich nicht weiter.

Kannst ja versuchen mit schlechter Verkäufer- und Produktbewertung zu drohen, eventuell bewegt sich dann etwas.

Ansonsten solltest du noch wissen dass die Lebensdauer von Leuchtmittel sehr "komisch" berechnet wird.

Du nimmst 100 Lampen und drehst diese gleichzeitig auf. Wenn 50 Lampen kaputt sind stoppst du die Zeit und das ist dann die Lebensdauer. Wenn alle anderen Lampen eine Minute später kaputt werden würden ist das nicht mehr relevant.

Fragwürdig finde ich das ebenfalls, aber wenn das so ist, dann werde ich da nicht mehr einkaufen. Für negative Bewertungen ist es jetzt wohl schon zu spät.

Dass die Lebensdauer eines Leuchtmittels so berechnet wird, finde ich allerdings sehr komisch - das ist ja schon fast so, als wollen die einen verar...n.

@wellhausen

Tritt den Beweis doch einfach an. Ich stecke nun nicht genau in deinem Fall und bin auch kein Lichtexperte, aber wäre ich von meiner Position voll überzeugt, würde ich einfach Klage einreichen. Soll doch der Richter sagen, ob er einen Gutachter will, oder ob er mich so schon für glaubhaft hält - spätestens sobald der Richter die Kosten des Gutachters andeutet, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer endlich einlenkt.

Da muss ich dich aber korrigieren, bei Led wird die Lebensdauer anders angegeben. Diese ist als Zeitraum definiert, nach welchem die Led´s noch einen Lichtstrom von 70% aufweisen.

Da hat der Verkäufer leider recht. Nach 6 Monaten ist er aus der Gewährleistung raus. Garantie gibt nur der Hersteller, nicht der Verkäufer. An den Hersteller musst Du Dich jetzt wenden.

Aber davon abgesehen habe ich auch schon gemerkt, dass diese LED-Lampen oftmals weniger aushalten als früher eine normale Glühbirne. Wir habe schon einige weggeworfen, die nichtmal ein halbes Jahr gehalten haben.

Und genau da ist der Punkt - der Verkäufer ist auch gleichzeitig der Hersteller, da er die Birnen unter eigenem Namen produzieren lässt. Und ich erwarte von einer Birne, die mit 30.000 Stunden beworben wird, dass sie wenigstens ein Viertel dieser Zeit hält. Und nicht nur ein Bruchteil davon.

das gutachten eines sachverständigen, dass die leds mangelhaft waren und nicht durch gebrach kaputt gegangen sind


das ist beweislastumkehr


du musst beweisen, dass das gut schadhaft war



Das ist mir klar, hilft mir im Moment aber nicht weiter.