B2B, Gewährleistung, Zeitwerterstattung gültig?

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8. Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nachfolgend nichts anderes ergibt.

Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.

Der Verkäufer übernimmt für die angegebene Beschaffenheit der Waren keine Garantie i.S.d. § 443 BGB.

Etwaige seitens der Hersteller gewährte Garantien bleiben davon unberührt und bestimmen sich ausschließlich nach der dem Kunden mit der Ware übergebenen Garantieerklärung. Dies gilt ebenfalls für Garantieverlängerungen über einen Dritten, die in diesem Online-Shop erworben werden können.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Keine Gewähr übernimmt der Verkäufer für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

8.2 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

8.3 Im Gewährleistungsfalle ist ein Kunde, der Verbraucher ist, nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt vom Kunden, der Verbraucher ist, als akzeptiert, sofern dies ihm und dem Verkäufer zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8.4 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tage zu rügen. Die Rügefrist beginnt hier mit der Ablieferung der Ware an den Kunden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind seine gesetzlichen Mängelansprüche ausgeschlossen.

Gegenüber einem Kunde, der Unternehmer ist, ist der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum hat der Verkäufer die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift.

Für Unternehmer beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

8.5 In den Fällen, in denen auch für unseren Kunden, der Unternehmer ist, kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung.

Sollte der Unternehmer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen ein Nachweis erbracht wird.

Sollte dieser Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 Abs. 2 BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Netto- Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 Abs. 4 S. 1 BGB abgedungen.

8.6 Im Falle einer Weiterleitung der reklamierten Ware an den Vorlieferanten oder Hersteller, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere seine Kontaktdaten, an den Vorlieferanten/ Hersteller im Rahmen einer Reklamationsabwicklung weitergegeben werden können.

Was steht denn in den AGB des Händlers? Bei B2B gilt zwar grundsätzlich auch die auf ein Jahr verkürzte Form der bei Verbrauchergeschäften gesetzlichen 2-jährigen Sachmängelhaftung, kann aber durch individuelle Vereinbarungen modifiziert werden.

Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum hat der Verkäufer die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift. 

Ich möchte in diesem Fall Mängelbeseitigung. Was allerdings nicht wirklich möglich ist. Deshalb hatte ich von Händler eine Ersatzlieferung des selben Gegenstandes oder eines Gleichwertigen vorgeschlagen. Dies wurde allerdings vom Händler ausgeschlagen.

Ich habe den Teil der AGB gepostet.

Nochmal genauer. Ist dies hier rechtskräftig ?

Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum hat der Verkäufer die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift.