Schimmel in gewerblich genutzten gemieteten Räumlichkeiten - Vermieter handelt nicht

3 Antworten

Feuchtigkeitsschäden rechtfertigen Mietminderung, insbesondere, wenn der Vermieter nicht reagiert. Schimmel in Wohnräumen ist immer gesundheitsgefährdend. Ihr solltet mit mehreren Gutachtern verhandeln, die Preise sind unterschiedlich. Eigentlich müßte der Vermieter nachweisen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist - was ihm nicht gelänge. Kürzt einfach die Miete so lange bis es ihm weh tut, dann reagiert der schon. Es gibt die Möglichkeit, diese Wellasbestzementplatten mit einem bestimmten Dachlack zu streichen. Das "streckt" dann die Haltbarkeit wieder um einige Jahre. Vielleicht ist ihm dieser Vorschlag angenehmer.

Mit Nässeschäden und Schimmel kann man jederzeit die Miete mindern! Und zwar erheblich! Beweise sichern: Fotos, Zeugenaussagen (Geruch). Schimmelsporen sind IMMER toxisch!

Schriftlich per einschreiben mit Unterschrift Mängel melden mit Fristsetzung in angemessenem Rahmen zur Beseitigung. Schritt 2 termin setzen mit Ankündigung der Mietminderung und einschalten eines Anwalts. Schritt 3 einschalten eines Anwalts gegebenenfalls Schadensersatz ermitteln lassen.