Vermieter stellt sich quer, trotz geltender Mietgesetze? Tips?

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Laut meines Wissens ist ein Vermieter verpflichtet die Wohnung alle 2 oder auch 3 Jahre in einen angemessenen bewohnbaren Zustand zu versetzten und anfallende Renovierungsarbeiten zu übernehmen.

Das ist nicht richtig, es gibt kein Gesetz was den Vermieter verpflichtet alle 2-3 Jahre die in bewohnbarem Zustand zu versetzen.

Aber für den Mieter gibt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen!

Es gibt z.B. den§§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Bezüglich der Mängel sollten Sie so verfahren:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Nun habe ich bereits den Fußboden auf eigene Kosten erneuert, trotz der Zusage, dass sich die Vermieterin Anteilmäßig daran beteiligen möchte. Dies verweigert sie jetzt jedoch.

Vereinbarungen immer schriftlich festhalten.

MfG

Johnny

Danke für die doch sehr aufschlussreiche Antwort, werde es auf dem Weg einmal versuchen.

bereits bei meinem Einzug, war die Wohnung in sehr schlechtem Zustand

Warum hast Du die Wohnung dann gemietet?

Dummerweise, die Umstände waren schlecht, versäumte ich im Mietprotokoll etweige Mängel anzugeben

Irrelevant im Kontext. Da Du die Wohnung bereits zuvor bewohnt hattest, sind Dir die Mängel als bekannt und hingenommen zuzurechnen. Hier hätte jedoch bei der Umschreibung des MV eine Vereinbarung zur Behebung der Mängel aufgenommen werden müssen. Jetzt hast Du sie so gemietet wie gesehen -> Pech.

laut meines Wissens ist ein Vermieter verpflichtet die Wohnung alle 2 oder auch 3 Jahre in einen angemessenen bewohnbaren Zustand zu versetzten und anfallende Renovierungsarbeiten zu übernehmen

Nein. Der VM ist nur verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Treten Mängel an der Mietsache auf, kann der Mieter den VM zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung auffordern, und nach fruchtlosem Ablauf ggfs. die Miete anteilig kürzen. Das geht aber auch nur dann, wenn die Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt der Vermietung bekannt waren.

das bezieht sich insbesondere auf Fenster (undicht), Baderneuerung (nasse Wände und Schimmel) sowie Heizung und Sanitäranlagen.

Das ist praktisch die gesamte Wohnung. Ohne Generalsanierung wird das bestenfalls sinnloses Stückwerk. Und auf die hast Du keinen Anspruch, weil Dir das Gericht (vor dem das früher oder später landen wird) vorhalten wird, dass Dir als Vormieter diese Mängel bereits hinlänglich bekannt gewesen sein müssen, als Du den MV abgeschlossen hast.

Zum bessern Verständnis: Meine Ex-Freundin war Mieterin, ich lediglich Gast. Ich habe weder im Mietvertrag gestanden noch den Mietvertrag übernommen. Mit mir wurde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Aus privaten Gründen war es mir zur damaligen Zeit nicht möglich größere Ansprüche zu stellen und fand auch keine andere Wohnung. Somit habe ich, da ich davon ausging es seih nur vorrübergehend, die Mängel in Kauf genommen (Ich hoffte, das ich schneller raus komme). Nun ist es so, dass die VM sogar hier war und von mir "verlangte" ich solle doch einen Tischler holen, der mir die fenster macht, am besten ich machs gleich noch selbst. Der Schimmel im Bad wurde gänzlich ausser Acht gelassen, hie hat sich jedoch bereits die Hausverwaltung eingeschaltet, da der Schimmel bereits in der Wohnung unter mir ebenfalls durch kommt. Ein Gutachter ging von einem alten Wasserschaden aus, der unbehandelt blieb. Dies teilte ich der VM ebenfalls mit, Ihre Antwort darauf war, sie hat keine Zeit und geld gleich gar nicht da irgendwas zu erneuern und ich solle mir doch Schimmelentferner kaufen und lüften. Anmerkung: Bad ohne Fenster :D

Meiner Meinung nach verhällt sie sich schlichtweg falsch. Sicherlich werde ich ausziehen, jedoch wollte ich einfach mal abwegen, was mir sonst noch für Möglichkeiten bleiben...

Feste Fristen gibt es nicht. Der Vermieter muss nur die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand halten. Das heißt, es muss nicht schön sein, aber funktionieren muss es. In wie weit das nun nicht so ist oder nicht, kann ich von hier aus nicht beurteilen, erst recht nicht, woher der Schimmel kommt (könnte ja auch ein Lüftungsproblem sein). Ich an deiner Stelle würde fristgerecht kündigen und dann ist der Albtraum in 3 Monaten vorbei.

@ bubbler1985

Da hast du wohl etwas verschlafen =

Dummerweise, die Umstände waren schlecht, versäumte ich im Mietprotokoll etweige Mängel anzugeben.

Du hast doch die Mängel schon vorher gekannt, dann sollte einem das eigentlich nicht passieren, dass man sich nach Übernahme des Mietvertrages nicht die Mängelliste vom Vermieter schriftlich bestätigen lässt, was er zu reparieren oder instandzusetzen hat.

Nun habe ich bereits den Fußboden auf eigene Kosten erneuert, trotz der Zusage, dass sich die Vermieterin Anteilmäßig daran beteiligen möchte.

Auch hier gilt, solange du keine schriftliche sondern nur eine mündliche Zusage hast, hast du schlechte Karten. Ich würde NIE etwas in einer Mietwohnung auf eigene Kosten instand setzen, ohne etwas schriftliches in der Hand zu haben, dass

entweder ich das auf eigene Kosten machen darf oder der Vermieter bezahlt das dann

Da hilft nur eines, entweder ihr einigt euch oder du must dir eine andere Wohnung suchen.

laut meines Wissens ist ein Vermieter verpflichtet die Wohnung alle 2 oder auch 3 Jahre in einen angemessenen bewohnbaren Zustand zu versetzten und anfallende Renovierungsarbeiten zu übernehmen.

Da weißt du etwas falsches.

Was kann ich am besten machen?

Mängel der Vermieterin schriftlich mitteilen und die Behebung fordern.

Sanitäreinrichtungen muß sie aber nur erneuern wenn nicht mehr funktionieren. Ob sie auch Renovieren muß hängt davon ab ob und was dazu im Mietvertrag steht.