Gewährleistung 1 Jahr, Ausnahme Verschleißteile?

4 Antworten

Nein, muss er nicht. Der Händler haftet ausschließlich für Mängel, die beim Verkauf bereits vorhanden waren. Da es im Einzelfall schwer nachzuweisen ist, ab wann ein Mangel bestanden hat, wird in den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf davon ausgegangen, dass er bereits bestand - der Verkäufer muss ggf. nachweisen, dass das nicht der Fall war.

Altersgemäßer Verschleiß ist in der Regel kein Mangel. Beim ADAC gibt es eine Liste von Gerichtsurteilen, die sich mit der Frage befassen, was als Mangel und was als altersgemäßer Verschleiß zu betrachten ist.

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/default.aspx

daxuas 
Fragesteller
 03.04.2017, 18:40

Danke

Die Gewährleistung ist auf alles. Bei Verschleißteilen greift diese natürlich nicht wenn der Schaden durch normalen verschleiß verursacht wird.

Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Diese gilt entgegen deiner Annahme auch für Verschleißteile, ganz einfach weil es diese Abgrenzung im Recht gar nicht gibt. Ausgenommen aus der Gewährleistung ist aber Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen, welche durch normalen Gebrauch entstanden sind. Ebenfalls zu beachten ist, dass nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel schon beim kauf vorhanden war.

Verschleißteile sind nie in der Gewährleistung vorhanden. Sind sie verschlissen, musst du dafür aufkommen.