Getrennt lebend aber nicht getrennt sein... Steuerklassen Problem

4 Antworten

Wenn Ihr beide in der Steuererklärung unterschreibt, dass Ihr nicht aus privaten Gründen getrennt lebt, muss das das Finanzamt akzeptieren. Im Gegenteil: Durch die Verringerung der Fahrtzeit und die geringere Entfernung zu Deinem Arbeitsplatz kannst Du bei den Werbungskosten auch Kosten für die Doppelte Haushaltsführung geltend machen. Einzelheiten hierzu wären für die Dastellung in diesem Forum zu kompliziert. Wenn es so weit ist, kauf Dir ein Steuerprogramm, z. B. WISO, oder gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein.

Die Steuerklasse 1 ist für Unverheiratete! Du kannst die 3/5 oder die 4/4 Kombi wählen, andere Möglichkeiten habt ihr als Ehepaar nicht.

Die Entfernung A-C ist noch im Rahmen des zumutbaren Tagespendelbereichs... also ein ALG-Bezieher müsste diese zeit bei einem neuen Job akzeptieren.

Wenn DU unbedingt woanders wohnen möchtest als bisher, ist das allein dein Problem, auch finanziell.

Auch wer getrennt lebt, muss die Steuerklasse I 'nehmen'. Kein gemeinsamer Haushalt = keine gemeinsame Veranlagung, keine Steuervorteile.

sobald man 1 sekunde im Jahr zusamenlebt, lebt man nicht dauernd getrennt - somit dürfte das kein Problem sein. Die im Amt haben ja wohl einen Knall :-)) So ein Blödsinn! Schön wäre halt, wenn die Entfernung deiner neuen Wohnung näher an deiner Arbeitstelle wäre, dann könntest du doppelte Haushaltführung geltend machen....

Ihr müsst einen gemeinsamen ersten Wohnsitz haben. Ob du nun dort lebst oder nicht, spielt keine Rolle.