Gesundheitsprüfung bei Wechsel von kleiner zu großer Anwartschaft?

3 Antworten

Hallo MNeubauer,

so simpel ist deine Frage eigentlich gar nicht :-), in jedem Fall aber berechtigt.

Also:  Bei der Barmenia würde k e i n e neue Gesundheitsprüfung bei der Umstellung in die sog. " große " Anwartschaft erforderlich werden.

Mit Vereinbarung der kleinen Anwartschaft verzichtet das Versicherungsunternehmen ja bereits auf eine Gesundheitsprüfung und du kannst in alle geöffneten Krankheitskostentarife umstellen, wenn

die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse entfällt!

Wenn du nun die kleine in eine große Anwartschaft auf Krankheitskostentarife umstellst, entfällt ja die Voraussetzung, nämlich die Versicherungspflicht in der GKV nicht!

Es kann deshalb sein, dass andere private Versicherungsunternehmen diesen Sachverhalt  anders sehen als wir und Gesundheitsfragen beantwortet haben wollen.

Frag deshalb am besten bei der Gesellschaft nach, bei der du die kleine Anwartschaft vereinbaren willst. Dann hast du eine verbindliche Antwort, bist auf der sicheren Seite und bekommst bestimmt sogar noch eine gute Beratung, welche Tarife für dich am besten sind. :-)

sonnige Grüße aus Wuppertal

Bettina vom Barmenia-Team  

Mh, interessant. Das hat mir meine Agentin nämlich nicht so dargestellt, aber ich konnte es mir nicht vorstellen - würde aus Sicht der Versicherung keinen Sinn machen.

Ja, logisch.