Wer ist heute rechtmäßiger Eigentümer von im zweiten Weltkrieg zurückgelassenen Gegenständen der Deutschen Wehrmacht?

2 Antworten

Könnte auch Kriegsbeute sein.

Wenn das Motorrad entsprechend der Nachkriegsrechte denn als "Reparationsleistung" von der damaligen Sowijetunjon rechtmässig eingezogen wurde, so steht diesem damaligen "Besitzrecht" auch nichts entgegen.

Du solltest es im Optimalfall aber nur dann ankaufen, wenn es dafür dann aucv noch die damaligen Originalpapiere einerseits gäbe ( eher unwahrscheinlich in so einem Fall ), und andererseits die früheren Abzeichen der Kriegsherrschaft / Wehrmacht vor der Einfuhr nach Deutschland entfernt wurden.

Das Hauptproblem wären aber in der Tat fehlende Originalpapiere des Kraftrades.

Deren Beschaffung kann aufwendig und teuer werden. Daher im Zweifelsfall besser nicht ankaufen.

strakederV  02.04.2016, 06:55

Es heißt Sowjetunion!

Furino  06.08.2016, 23:27
@strakederV

Danke, da wäre ich nie draufgekommen