Wer ist heute rechtmäßiger Eigentümer von im zweiten Weltkrieg zurückgelassenen Gegenständen der Deutschen Wehrmacht?
Hallo zusammen,
über eine Arbeitskollegin, die aus der Ukraine stammt (aus der Stadt Schytomyr/Житомир) wurde uns ein historisches Motorrad der deutschen Wehrmacht angeboten, was in einem kleinen Dorf, wo ihre Schwester wohnt, ein paar KM weiter westlich zum Verkauf steht.
Das Krad befindet sich in einem relativ sehr guten Zustand, unberührt und nahezu komplett original erhalten, sogar mit original WH-Kennzeichen vorne und hinten, wurde wohl seit ’45 nicht mehr gefahren.
Die Sorge ist nun, ob wir uns vielleicht strafbar machen könnten, wenn wir das hier in D kaufen.
Weil die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind. Hehlerei (Also etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört) ist ein Straftatbestand, der bewußte Erwerb genauso.
Wer ist Rechtsnachfolger der Wehrmacht?
Und mit welchem Recht könnten wir das Motorrad erwerben?
2 Antworten
Könnte auch Kriegsbeute sein.
Wenn das Motorrad entsprechend der Nachkriegsrechte denn als "Reparationsleistung" von der damaligen Sowijetunjon rechtmässig eingezogen wurde, so steht diesem damaligen "Besitzrecht" auch nichts entgegen.
Du solltest es im Optimalfall aber nur dann ankaufen, wenn es dafür dann aucv noch die damaligen Originalpapiere einerseits gäbe ( eher unwahrscheinlich in so einem Fall ), und andererseits die früheren Abzeichen der Kriegsherrschaft / Wehrmacht vor der Einfuhr nach Deutschland entfernt wurden.
Das Hauptproblem wären aber in der Tat fehlende Originalpapiere des Kraftrades.
Deren Beschaffung kann aufwendig und teuer werden. Daher im Zweifelsfall besser nicht ankaufen.
Danke, da wäre ich nie draufgekommen
Es heißt Sowjetunion!