Was meint ihr rechtlich gesehen zu dieser Situation?

2 Antworten

Da ist der Betreuer gefragt, der den Sachverhalt beurteilen und ggfls.die Unwirksamkeit dieser aktuellen Schuld Verpflichtung bewirken kann.

schwierige situation! hätte der betreuer auch den aufgabenkreis: post anhalten...etc. inne, dann würde dieser wohl haften...bei einem fernabsatzverkehr! dafür ist er aber auch versichtert! aber wenn der betreute, auf eigene faust handelt, bleibt er wohl auf den schulden sitzen! man kann nicht alles auf den betreuer abwälzen! ;-)