Gesetzliche Anschnallpflicht für Gabelstaplerfahrer?

3 Antworten

Siehe Abschnitt 17 der BGI 517 – Flurförderzeuge.

Da steht: "Rückhaltesysteme müssen benutzt werden."

Also ja. Wer als Vorgesetzter das nicht umsetzt (die Mitarbeiter also nicht per Arbeitsanweisung dazu "zwingt" sich daran zu halten) und diese Arbeitsanweisung nicht durchsetzt (also zur Not deswegen eine Abmahnung ausspricht) macht sich gegebenenfalls sogar rechtlich angreif- und haftbar.

An sonsten mal unter "Staplerunfälle" googeln. Was da an Filmen zu sehen ist, sollte jeden veranlassen die Rückhaltesysteme freiwillig anzulegen, bzw. die Türen (Alternative zu Gurten) geschlossen zu halten. Es sind schon viele aus Staplern rausgefallen / rausgesprungen und darunter zu Tode gekommen, aber ich kenne keinen einzigen Fall, wo jemand wegen getragenen Gurtes verletzt worden wäre.

Also aus Respekt vor der eigenen Gesundheit jedes mal den Gurt anlegen.

Von einer Anschnallpflicht für Gabelstaplerfahrer habe ich noch nie etwas gehört. In meinem ganzen Berufsleben habe ich auch noch nie gesehen das sowas benutzt wurde.

Ja ist Pflicht

Lernt man bei der Prüfung