Geschwisterliebe auch illegal bei gleichem Geschlecht?

11 Antworten

Hallo, Ich habe mich kundig gemacht ob es strafbar ist, wenn Geschwister gleicher Geschlechter sex miteinander haben oder eine Beziehung eingehen. Der Anwalt hat da nachgeforscht und nun habe ich das schwarz auf weiß das es nicht Strafbar ist, solange es das gleiche Geschlecht ist und mann keine Kinder zeugen kann. Denn auch ich Liebe meine Schwester und bin nun mit ihr ein halbes Jahr zusammen. Für viele mag das vielleicht unnormal sein oder finden es Scheiße...aber warum sollte man nicht den Menschen lieben dürfen, für den man Gefühle aufgebaut hat, was man nicht immer beeinflussen kann...

Moggi65  13.12.2020, 06:43

Es ist toll das du meine Nachforschungen diesbezüglich bestätigst und liebe kann einfach nicht aufgehalten werden und ich wünsche dir und deiner Schwester alles gute und viel Glück

Da in dem Inzestparagraphen nur von Geschwistern die Rede ist, ist das Geschlecht der beiden egal. Und man kann auch nicht argumenteiren, dass ja keine Kinder entstehen können. Der Inzestparagraph wird zwar mit diesem Argument verteidigt, aber Bruder und SChwester dürften selbst dann keinen Sex haben, wenn einer der Beiden oder sogar beide sterilisiert wären. Im Allgemeinen ist es aber in Deutschland so, dass inzwischen kein Hahn mehr danach kräht, was bei den Leuten Im schalfzimmer vorgeht, solange eben keine Kinder dabei entstehen. Zwei Brüdern den Geschelchtsverkehr aber rechtlich zu erlauben wäre eine bevorzugung, die rechtlich gegenüber sterilisierten heterogeschwisterpaaren nicht haltbar wäre.

Quelle: http://iq.lycos.de/qa/show/478836/Ist-geschlechtsverkehr-zwischen-maennlichen-geschwistern-erlaubt/

RuleBritannia  10.09.2009, 08:36

Diese Rechtsauslegung ist m.E. etwas weit hergeholt. Bekanntlich gibt es nach wie vor zahlreiche "Trotz-Schwangerschaften" (Trotz Sterilsation, trotz Verhütung, trotz attestierter Zeugungsunfähigkeit usw.) und der Gesetzgeber will mit dem ausdrücklichen Verbot des Beischlafes diese "Restrisiken" vermeiden. Sexuelle Handlungen im allgemeinen (jeder weiß wohl, was das alles sein kann) stehen dem Gesetzestext des § 173 nach nicht unter Strafe...

Hallo,

http://animexx.onlinewelten.com/forum/?forum=1&kategorie=2&thread=186544

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Also lautet die Antwort: Ja.

Gruß aus Hagen

RuleBritannia  10.09.2009, 08:30

Sehe ich nicht so! Beischlaf ist nun mal etwas ganz anderes als Sex...

WOLF1961  10.09.2009, 14:41
@RuleBritannia

Danke für DH.

RuleBritannia

Beischlaf = Koitus, Geschlechtsakt, Geschlechtsverkehr, Sexualakt

RuleBritannia  14.09.2009, 10:29
@WOLF1961

Siehste Wolf, hättest Du die Frage und Deine eigenen Links aufmerksam gelesen, anstatt unbedingt Racht haben zu müsssen, hättest Du Dich jetzt nicht blamiert! In der Frage ging es um die Legalität, also den rein juristischen Aspekt. Und im ersten Link steht ganz klar Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr. Noch Fragen?

http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html wie rechtlich gesehen ''Beischlaf'' definiert wird, weiß ich nicht.

Strenwanderer  10.09.2009, 04:28

Unendliche DH

MajonF  10.09.2009, 04:31
@Strenwanderer

Hehe, genau den Link wollte ich auch grad posten. DH!

Habt ihr gesehen was ich noch gefunden habe und in der "Vorgängerfrage" zum Thema eingefügt hab? Das ist der Hammer!

Lililein123 
Fragesteller
 10.09.2009, 04:32
@Strenwanderer

Ich habe gerade mal ein bisschen gegoogelt und widersprüchliche Dinge gefunden. Einmal, dass Analverkehr nicht strafbar ist unter Geschwistern und dann wieder das Gegenteil. Wie würde es denn da bei Frauen aussehen?

MajonF  10.09.2009, 04:35
@Lililein123

Ja und Oralverkehr wäre erlaubt. Auch wenn dabei ein Kind entstehen würde. Ich sag da nur Boris Becker und Anna Kornikova (oder wie sie sich schreibt).fg

Lililein123 
Fragesteller
 10.09.2009, 04:38
@MajonF

Das Gesetz finde ich wirklich seltsam^^ Och,in diesem Fall ist man wohl oral mal abgerutscht xD

Himmelsmensch  10.09.2009, 04:40
@Lililein123

Sauerei das find ich jetz echt ungerecht

RuleBritannia  10.09.2009, 08:31

Naja, der Gesetzgeber macht schon Unterschiede zwischen Beischlaf (z.B. § 173) und sexuellen Handlungen im allgemeinen (z.B. §§ 176, 180)...