Hebt ein Verkehrszeichen mit einer durchgestrichenen 50 auch eine zuvor gesetzte Begrenzung von 70 km/h auf?

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Ab (2) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50, also kann sie nicht mehr 70 betragen, das wäre ein Widerspruch.

D.h. bereits ab (2) gilt die Begrenzung auf 70 nicht mehr. Damit gilt sie ab (3) erst recht nicht mehr, d.h. du darfst wieder 100 fahren.

Vielen Dank

Ich bin anderer Meinung, kann es aber noch nicht beweisen.

Das Schild 278 hebt mMn nur die in ihm stehende Zahl auf. Sonst könnte da ja irgendeine andere Zahl auch drin stehen und es wäre Wurscht welche. Das machte für mich keinen Sinn.

Also zählt mMn sehr wohl das vorherige Streckenverbot wieder.

Das Schild 278 hebt mMn nur die in ihm stehende Zahl auf.

Das stimmt - bedingt, s. u.

Also zählt mMn sehr wohl das vorherige Streckenverbot wieder

Das stimmt nicht, denn dieses Verbot ist bereits mit der dem vorhergehenden Zeichen 274 aufgehoben - abdernfalls würden auf diesem Abschnitt 2 verschiedene Beschränkungen gleichzeitig, das kann aber nicht sein ...

Wenn Du anderer Meinung bist, müsstest Du z. B. wenn es irgendwo ein Beschränkung auf 50 gibt und dann ein Zeichen 274 mit "70" kommt, mit 50 weiterfahren ...

Sonst könnte da ja irgendeine andere Zahl auch drin stehen und es wäre Wurscht welche.

Ich bin der Meinung, das ist tatsächlich so!

Das deckt sich m. E auch mit der StVO, denn Zeichen 278 heißt einfach "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" und im Erläuterungstext wird - im Gegensatz zu Zeichen 274 - gar kein Bezug auf die angegebene Zahl hergestellt.

Die Zahl in Zeichen 278 dient m. E. nur als "grundsätzliches Symbol" für eine Geschwindigkeitsbeschränkung, um Zeichen 278 von Zeichen 280 / 281 ("Ende des Überholverbots") und Zeichen 282 ("Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote") abzugrenzen - es ist lediglich "üblich", die Zahl des aktuellen gültigen Zeichen 274 zu verwenden, um die Autofahrer nicht zu verwirren ...

Es gilt die letzte Beschränkung. Danach werden alle vorherigen aufgehoben. Es gibt dann keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Schließlich kann man einem Verkehrsteilnehmer ja kaum zumuten, dass er sich alle vorherigen merkt ...

kannst du wieder 100 fahren