Eckventil in Mietwohnung defekt wer trägt die Kosten der Erneuerung?

8 Antworten

Kleinreparaturen sind Instandsetzungen an Installationsgegenständen, die deinem unmittelbaren Zugriff unterliegen.

Das sind also Sachen, die Du regelmäßig benutzt (Wasserhahn, Lichtschalter, Steckdosen, etc.).

Da Du auch ein Eckventil regelmäßig nutzt, bzw. nutzen kannst, fällt das auch unter diese Regelung.

Aber: Die hier angesetzte Höchstsumme von 130 € könnte zu hoch sein. Ich erinnere mich an ein Urteil, wonach höchstens 120 € zulässig sind.

Weiterhin muss auch die Jahreshöchstsumme als Betrag oder in % benannt sein. Ist das so?

Wenn Du hierfür die Nerven hast, kannst Du dich gern mal mit einem Anwalt unterhalten und den Vermieter damit konfrontieren.

Ob sich das lohnt, ist eine andere Frage.

Es sind 100€ Mfg.

@schoschi06

Es sind 100€ Mfg.

 

wie meinst Du das jetzt?

@ChristianLE

Gilt als Maximum dieser Klauseln, und nur einmalig pro J. !Mfg.

@schoschi06

Gilt als Maximum dieser Klauseln, und nur einmalig pro J. !

Als Maximum pro Jahr gelten 6 oder 8 % einer Nettomiete.

@schoschi06

das entsprechende Urteil ist aber schon fast 7 Jahre alt. Mittlerweile dürfte diese Höchstgrenze höher liegen.

@schoschi06

100 € + Mwst. sind schon anerkannt.

Zum Thema Kleinreparaturenklausel ist ja schon genügend geschrieben worden.

Ich würde davon abgesehen aber erstmal testen, ob denn an dem Ventil überhaupt kein Wasser kommt (also auch ohne Schlauchanschluss - Eimer drunter nicht vergessen!), oder ob der Fehler woanders liegt. Hintergrund: "Auf" gehen die Eckventile eigentlich meistens noch, aber dann nicht mehr richtig "zu".

Ansonsten rate ich dringend davon ab, das Eckventil selbst zu tauschen. Tritt hier ein Wasserschaden auf, und der Tausch wurde nicht vom Fachmann durchgeführt,  bleibt der Mieter ggfs. auf den Kosten eines Schadens sitzen. Da hilft ihm dann evtl. auch keine PHV. Zudem ist der Haupthahn, den man hier ggfs. absperren muss, nicht immer zugängig, und spätestens dann ist der Mieter außen vor.


Zuerst: Die Kleinreparaturklausel ist unwirksam, da 130 EUR je Einzelrep. zu hoch angesetzt sind. Max. 100 EUR sind zulässig.

Die Verkalkung hast du nicht zu verantworten. Der Austausch geht deshalb zu Lasten des Vermieters. Das gälte auch bei einer gültigen KRK.

Ich würde sagen ja. Ich hatte sowas mal bei mir und ich musste es auch selber bezahlen. In meinem Mietvertrag steht dieser Paragraph mit Kleinreaparaturen auch drin. Wenn es unter 130 Euro kostet musst du die Reparatur selbst bezahlen.

Das musst Du dann wohl selber bezahlen. Die Eckventile gehören eigentlich nicht zur Wasserinstallation, daher ist das nicht Sache des Vermieters.

Zudem hast Du ja noch die 130€ Klausel, da erledigt sich die Frage.

Zudem hast Du ja noch die 130€ Klausel, da erledigt sich die Frage.

 

Die vereinbarten 130 € sind laut Rechtsprechung aber zu hoch.

@ChristianLE

Zum Glück bin ich selber nur Mieter. Wie Hoch die Summe sein darf, weiß ich auch nicht. Und ein WAS kostet 25€ wenn man ihn selber tauscht.