Geschenkt wiederholen ist gestohlen?
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem. Ich wurde vor kurzem aus der Wohnung meine Mutter geschmissen, nun steht mein Computer, der mir vor einigen Jahren von ihr geschenkt wurde, bei ihr in der Wohnung. Sie sagt jetzt der Pc gehört ihr, dies kann sie auch mit dem Ebay-Bescheid von 2015 beweisen. Wem gehört rechtlich gesehen der Pc wenn er mir nach dem kauf geschenkt wurde und es auch sehr viel Leute bezeugen können?
LG
7 Antworten
Hi,
Sprichwörter sind eben nicht immer richtig!
Nach § 530 BGB darf ein Schenker ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „[…] Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.“ https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/geschenke-darf-man-sie-zurueckfordern
Auch in anderen Fällen können Geschenke zurückgefordert werden!
Das ist ja auch nur ein Beispiel von vielen anderen!
Ganz genau. Nichts davon greift. Es ist also der Besitz vom Fragesteller.
Die Jahresfrist fängt allerdings nicht ab Zeitpunkt der Schenkung an zu laufen sondern von dem Zeitpunkt an, welcher zum Widerruf berechtigt. Das könnte auch an dem Tag gewesen sein, als er die Wohnung verlassen musste, ab dann beginnt die Jahresfrist.
Die Mutter hatte 1 Jahr Zeit dafür. Das ist schon lange vorbei.
Das wissen wir doch gar nicht, ob seit der groben Verfehlung mehr als ein Jahr vergangen ist...
Warum läuft diese Jahresfrist denn erst ab diesem Zeitpunkt? Geschenkt wurde er mir ja 2015
Alles andere wäre dämlich. Man verlangt ja ein Geschenk unter den Voraussetzungen erst zurück, wenn das Ereignis eingetreten ist. Das weiß man auch noch nicht bei Schenkung.
Deshalb hat der Gesetzgeber das so festgelegt. Ob der eine solche Situation hier vorliegt habe ich damit nicht gesagt.
Natürlich gehört der Computer dir, wenn er dir geschenkt wurde. Wichtig ist aber, dass du dir komplett sicher bist, dass er dir geschenkt wurde. Wenn sie ihn sich gekauft hat, du ihn mitbenutzen durftest und sie ihn kaum verwendet hat, ist das was anderes.
Ob das mit den Zeugen funktioniert... Schließlich könnten es auch ein paar Freunde von dir sein, die dir denn Gefallen tun und das Gerät verschaffen wollen. Aber wahrscheinlich funktioniert es eh.
Viel Glück!
Nicht nur der PC gehört dir. Du hast ein Wohn-und Bleiberecht bei deiner Mutter, auch wenn du schon 18 bist. Das würde ich mir von ihr nicht gefallen lassen.
Ich hole zur Zeit die Genehmigung ein meine eigene Wohnung zu beziehen mir geht es nur um die Wertgegenstände in der Wohnung
Wenn er dir geschenkt wurde (was zu beweisen wäre) ist er dein Eigentum. Beachte aber §530 ff BGB.
Und ob du nun auf Herausgabe klagen willst, ist die nächste Frage...
Schenkung = unentgeltliche Übertragung von Eigentum. Demnach bist Du rechtlich der Eigentümer und es wäre in der Tat Diebstahl.
Leider nicht in jedem Fall!
In welchem denn nicht? Mal abgesehen von irgendwelchen kriminellen Verdunkelungsfällen ^^
Lese einfach meinen Beitrag.
Den hab ich nicht gesehen ^^ Ja stimmt das hab ich in der Tat irgendwann mal gelesen und auch direkt wieder vergessen :D
Dann lies das mal ganz durch. Die Mutter hatte 1 Jahr Zeit dafür. Das ist schon lange vorbei.