Muss man Kontrolleure vom Arbeitsamt in die Wohnung lassen?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man muß sie nicht in die Wohnung lassen, aber die Konsequenz wird dann sein, dass das Amt die Leistungen erst einmal reduziert oder ganz einstellt, weil sie nicht kontrollieren konnten, ob es wirklich nur eine WG oder eben eine Bedarfsgemeinschaft ist...

Wenn man eine reine Weste hat und nichts zu verheimlichen hat, sollte man die Kontrolleure also reinlassen, wenn man keine Scherereien haben will

Wer eine reine Weste hat, hat sicher auch nix dagegen, wenn Facebook private Details für alle zugänglich macht... weia

Man sollte immer unterscheiden, wieso man jemanden in die Wohnung lässt,insbesondere den Außendienst des Jobcenters. Wenn man z.B: die Kostenübernahme für eine Waschmaschine etc. beantragt hat,dann liegt es im eigenen Interesse, den Außendienst hereinzulassen. Das bedeutet aber nicht,daß man sie in der ganzen Wohnung herumschnüffeln lassen muss. Denn obwohl selbst der Leitfaden des Außendienstes besagt, daß ein Hausbesuch nicht zur Feststellung einer vorhandenen Bedarfsgemeinschaft geeignet ist,wird genau darauf bei den meisten Hausbesuchen besonders "geachtet". Wer schonmal einen Hausbesuch hatte,der weiß, welche merkwürdigen Konstrukte der Außendienst da gerne mal zusammenspinnt. Zur Not wird einfach gelogen,daß sich die Balken biegen. Da wechseln Deos schonmal von "Axe for men" zu Chanel Nr.5, aus Herrenturnschuhen werden plötzlich Damenpumps, 2 Teller im Spülbecken zum Indiz,daß 2 Leute gegessen haben müssen und 2 Wolldecken auf dem Sofa zeigen vermeindlich auf, daß da regelmäßig 2 Leute drauf schlafen. Ich habs selbst erlebt! Und genau deswegen sollte man vermeiden, den Außendienst überhaupt in die Wohnung zu lassen bzw streng darauf achten,daß sie nur die Sachen begutachten,wegen denen sie gekommen sind.

Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung ist ein sehr hohes Rechtsgut, daher bist Du selbstverständlich nicht verpflichtet, den Bedarfsfeststellungsdienst reinzulassen.

Die Leute vom Amt sind verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen. Sie müssen Dir erklären, warum sie die Wohnung sehen wollen und welche Folgen Dich erwarten, wenn Du es nicht tust. Sie müssen ein Protokoll anfertigen und Dir einen Durchschlag aushändigen, wenn Du es verlangst.

Und selbstverständlich dürfen sie nur die Dinge angucken, die dem Ziel der Inspektion dienen. Herumwühlen in Schränken etc. ist tabu. Du darfst den Hausbesuch auch jederzeit ohne Begründung abbrechen, wenn es Dir zu bunt wird, die Herrschaften müssen die Wohnung dann unverzüglich verlassen. Tun sie es nicht, holst Du die Polizei.

Leistungskürzung ist gut, du hast nicht nur keinen Anspruch auf irgendeine Leistung, wenn die Bedarfsgemeinschaft ein fake ist, sondern darfst bezogenen Leistungen voll zurückzahlen, in Raten immerhin.

Exakt das wird passieren, wenn die Kontrolleure nicht rein dürfen.

Diese Rechtsfolgen ergeben sich aus deiner umfänglichen Mitwirkungspflicht und werden (zurecht) knallhart verlangt.

HTH

G imager761

Da die sich zuvor ankündigen,sollte man sie schon herein lassen. Macht man das nicht, kann das zur Folge haben,dass sie annehmen man verheimlicht etwas und es kommt zu Leistungskürzungen bis zu 100%.

Natürlich hat das Arbeitsamt das Recht, deine Angaben zu überprüfen, um eine Leistungserschleichung auszuschließen. Dazu gehören auch (unangemeldete) Kontrollen der Wohnung. Solltest du dich dem verweigern, kann das AA die Leistungen kürzen oder einstellen.