Falsche Angaben in Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevetrag / Riester nach Kündigung?

2 Antworten

Wer seine Riester-Rente gekündigt hat, büßt in der Steuererklärung einige Verluste ein, da eine Versteuerung des gesamten Guthabens erfolgt. Es ist also nicht nur der Gewinn zu versteuern.

Hallo Petriotic,

was Sie hier so klar und eindeutig schreiben stimmt schlicht und einfach nicht. Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Riester-Vertrags ist nicht das gesamte Guthaben zu versteuern. Es müssen die bisher gewährten Steuervergünstigungen der vergangenen Jahre und die Riester-Zulagen zurückerstattet werden. Dies wird bereits automatisch vom Riester-Anbieter erledigt. Es müssen lediglich die Erträge (Guthaben abzüglich Einzahlungen) versteuert werden. In meinem Fall 155,03 Euro. Abgesehen davon wäre bezogen auf meine Frage weder das gesamte Riester-Guthaben noch der Differenzbetrag 7712,87 Euro. Und genau diese Zahl kann ich mir nicht erklären.

Die im angesparten Kapital enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen müssen voll als "sonstige Einkünfte" versteuern, wenn die Riester-Rente gekündigt wird.
Der zu versteuernde Betrag ergibt sich, indem vom geförderten
Altersvorsorgevermögen die Eigenbeiträge und die Altersvorsorgezulagen abgezogen werden – der Rest ist dann steuerpflichtig.

Hallo Omikron6,

genau so kenne ich es auch und so wurde es auch bei unserem anderen Riester-Vertrag (bei BHW) gemacht. Vermögen bei Auszahlung abzüglich aller Einzahlungen (Eigenbeiträge und Zulagen) ergibt den zu versteuernden Betrag...in diesem Fall hier 155,03 Euro. Von DWS wurden hier nun 7712,87 Euro ausgewiesen. Daher meine Frage, wie es zu solchen Abweichungen kommen kann.

@Finanzfragend

Da weiß DWS vermutlich mehr als unsere Spekulationen hilfreich sein können.....