Gerichtsvollzieher losschicken

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Du wendest dich an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dem der Schuldner jetzt lebt. Dazu schreibst du einen Auftrag, legst den Titel bei und ab in die Post!

muss ich das Original vom Titel mit schicken?

@lablu

Ja! Unbedingt! Im Erfolgsfall bekommt der Schuldner den ja ausgehändigt.

@docbde2

das Problem ist, der Schuldner hat sich bei seiner Mutter angemeldet, wohnt aber bei seiner Freundin, der GV kann ja schlecht bei der Mutter pfänden, muss die Mutter die tatsächliche Adresse ihres Sohnes bekannt geben?

@lablu

Nein! Aber der GV wird den Schuldner dann zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung laden und wenn er da nicht auftaucht, kannst Du einen Haftbefehl beantragen.

@docbde2

Das "Nein" steht wofür? Wie erfahre ich die richtige Adresse von dem Schuldner, von der Mutter? Er ist ja bei ihr gemeldet und wenn er nicht zur EV kommt, kann ich ihn ja schlecht verhaften lassen, wenn keiner weiss wo er tatsächlich wohnt.

@lablu

Die Mutter muss grundsätzlich nichts sagen. Aber der GV wird versuchem z.B. anhand von Unterlagen, die er ggf. bei der Mutter findet, grundsätzlich bist Du aber für die Beschaffung der Adresse zuständig. Ist blöd, ist aber so. Und verhaften kann man den z.B. auch auf der Arbeit...

@lablu

Die Mutter muss grundsätzlich nichts sagen. Aber der GV wird versuchem z.B. anhand von Unterlagen, die er ggf. bei der Mutter findet, grundsätzlich bist Du aber für die Beschaffung der Adresse zuständig. Ist blöd, ist aber so. Und verhaften kann man den z.B. auch auf der Arbeit...

@lablu

ob er bei Muttern gemeldet ist, spielt letztlich keine Rolle; entscheidend ist sein tatsächlicher Lebensmittelpunkt; woher weißt Du dass er bei Freundin lebt? hast Du nicht die Anschrift der Freundin?

@Guppy194

Wenn er dort gemeldet ist, kann der GV auch zustellen. Und darauf kommt es in der Praxis an. Es sei denn, die Mutter behauptet, er sei wieder ausgezogen, ohne sich abgemeldet zu haben. Dann kann man aber bei der Stadt den "Umnzug" mitteilen und er wird zwangsabgemeldet. Und das macht keinen Spaß. Dann bekommt man nämlich keinen Ausweis mehr und keine Lohnsteuerkarte.

@Guppy194

er muss auch noch Kindesunterhalt zahlen, nicht an mich , sondern an meine Tochter, die weiss , das er eine neue Freundin hat und dort wohnt aber bei der Mutter gemeldet ist, warscheinlich damit man ihn nicht findet

Du stellt einen Antrag auf Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht. Wenn Du die Adresse der Freundin des Schuldners hast, gibst Du diese an, wenn nicht, die gemeldete Adresse. Der Schuldner ist verpflichtet, sich bei seinem Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Kann der Gerichtsvollzieher keine neue Anschrift feststellen und meldet den Schuldner unbekannt verzogen, gibst Du diese Info und alles was Du darüber weisst an das Einwohnermeldeamt. Die schicken dann den Ermittlungsdienst los, der den neuen Wohnort des Schuldners feststellt. Eventuelle wird auch noch ein Owi-Verfahren eingeleitet. Beim Einwohnermeldeamt erhälst Du auch die akuelle Anschrift.

da entstehen mir doch sicherlich weitere Kosten, denn das Einwohnermeldeamt gibt doch nicht kostenlos Adressen weiter

@lablu

die Kosten kann man aber auch dem Schuldner in Rechnung stellen.

Ein haufen Aufwand, geht einmal davon aus das der Schuldner schon die EV. abgegeben hat. In sehr vielen Fällen ist das so.