Nach Vermögensauskunft Bank wechseln, wieso sinnvoll?

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Weil dann dein Konto 2 weitere Jahre anonym ist und somit niemanden bekannt.

Auf Anhieb fällt mir hierzu kein vernünftiger Grund ein, obwohl ich die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher gemacht habe. Ich kann mir lediglich vorstellen, daß damit verhindert werden soll, daß der Gläubiger auf der Grundlage der durch die Vermögensauskunft erhaltenen Kontoverbindung(en) des Schuldners sofort eine Kontopfändung auf den Weg bringt. Wechselst Du nämlich unmittelbar nach der VAK die Kontoverbindung, so kennt der Gläubiger diese noch nicht. Allerdings scheint mir das auch nicht ganz schlüssig zu sein, denn ein Schuldner kann auch nach Abgabe der VAK sein bisheriges Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und zwar sogar rückwirkend bis zu einem gewissen Zeitpunkt (§§ 850 k ffZPO). Dennoch zielt der Rat augenscheinlich darauf ab, für den Zeitraum bis zu einer frühestens neuerlichen VAK (2 Jahre nach der alten VAK - § 802d ZPO) unbehelligt vom VAK- betreibenden Gläubiger ein Girokonto führen zu können.

Arbeite in der Bankenbranche und mir würde kein einziger sinnvoller Grund dafür einfallen. Das Kind "ist ja schon in den Brunnen gefallen". Zum Verstecken kanns also nicht sein