Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt was nun

6 Antworten

So erstaunlich es klingt, der Gerichtsvollzieher darf nur das, was Du ihm erlaubst. Lässt Du ihn nicht in die Wohnung, muss er draußen bleiben. Dann bist Du allerdings reif für die Eidesstattliche und musst Deine Vermögenmsverhältnisse offenlegen, schummelst Du, ist das eine eidliche Falschaussage, Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug. Lässt Du ihn rein, darf er nur aus Deinem Eigentum pfänden, ist Dein Freund bei Dir gemeldet, ist sein PC sicher.

Silberbaum  01.12.2012, 12:57

nur ein richter nach artikel 101 grundgesetz darf einen eid abnehmen.

Tinka883  06.12.2012, 23:21
@Silberbaum

Schwachsinn!!! Es geht hier um die eidesstattliche Versicherung! HIerfür ist der Gerichtsvollzieher zuständig! Es müssen aber dazu erst einmal die Voraussetzungen vorliegen.

Er darf auch in Deinen Keller schauen. Er darf die Sachen deines Freundes nicht mitnehmen, allerdings musst Du d beweisen, dass sie Deinem freund gehören.

der gerichtsvollzieher ist eine amtsperson und muss sich daher mit einem amtsausweis legitimieren. hat er nur einen dienstausweis, hat er keinerlei rechte und macht sich der amtsanmaßung strafbar.

er braucht auch einen richterlich unterschriebenen vollstreckungsauftrag sowie einen richterlichen unterschriebenen durchsuchungsbeschluss.

achte darauf und lass dir nix anderes erzählen.

möchte er trotzdem in deine wohnung, ist das hausfriedensbruch. pfändet er ohne berechtigung, ist es raub.

helmutgerke  02.12.2012, 08:09

möchte er trotzdem in deine wohnung, ist das hausfriedensbruch

nur dazu einmal folgende Ergänzung;

Rein rechtlich gesehen kann man den Gerichtsvollzieher bei seinem ersten Termin den Zutritt zu Ihrer Wohnung verweigern. Dies ist in der Regel nicht sinnvoll, denn der Gerichtsvollzieher wird nur zweimal kommen und hat danach die Möglichkeit sich den Zutritt zur Wohnung per richterliche Durchsuchungsanordnung zu verschaffen.

Die zusätzlichen Kosten für den Einsatz des Gerichtsvollziehers und die Öffnung der Wohnung werden den Schuldner aufgebrummt und lassen die Schuldenprobleme weiter wachsen.

Silberbaum  02.12.2012, 13:12
@helmutgerke

du scheinst meine antworten nicht zu verstehen. ein "gerichtsvollzieher" darf als solcher nur mit einem amtsausweis tätig sein.

ein durchsuchungsbeschluss muss von einem richter unterschrieben sein. eine kopie dieses originals steht dem schuldner zu. eine beglaubigte abschrift/ausfertigung, die von justizangestellten unterschrieben ist, reicht nicht aus.

PatrickLassan  21.01.2013, 09:10
@Silberbaum

ein "gerichtsvollzieher" darf als solcher nur mit einem amtsausweis tätig sein.

Stimm, er muss einen Ausweis haben, und der nennt sich in Deutschland nun mal Dienstausweis.

eine beglaubigte abschrift/ausfertigung, die von justizangestellten unterschrieben ist, reicht nicht aus.

Doch.

lupoklick  12.06.2015, 11:52

AMTSAUSWEIS ???..... sind wir bei den "Reichsbürgern"?

er darf in alle Räume-auch Keller-,darf in Schränke sehen usw.. Fremde Sachen nimmt er weder mit noch bekommen diese ein Pfandsiegel.

Tinka883  06.12.2012, 23:27

Der Gerichtsvollzieher prüft keine Eigentumsverhältnisse!! Das heißt er kann ALLES was er in der Wohnung findet, pfänden!!

Derjenige dem die Sache dann gehört muss dann beim zuständigen GEricht Drittwiderspruchsklage erheben um sein Zeugs wieder zurückzubekommen!!!

Aber: in der Regel wird sowieso so gut wie nix mehr gepfändet. Lohnt sich nicht mehr.

dann solltet ihr nachschauen, das ihr die rechnung ahbt, wo sein name draufsteht oder man eindeutig sieht, das de rpc von ihm genutzt wird, weil es sein schriebtisch ist.

im übrigen wird ein pc heute uninteressant sein, wenn er nciht brandneu ist.

in den kelelr darf der gerichtsvollziehe rauch sehen, wenn er meint, das er da etwas wertvolles findet.