Gerichtsverhandlung Betrug?

9 Antworten

Wen du aus der Ersten Bewährung nichts gelernt hast , kann es passieren das du eben mal in den Knast kommst, und dann noch eine Geldstrafe! Dafür bekommst du ja Bewährung um dich zu besinnen ob das wasmann macht richtig ist. dann bist du ein Bwährungsbrecher.

Sagen wir mal so: Die erste Strafe wird natürlich hineingezogen, offensichtlich hatte die Bewährung keinen Lerneffekt, also kann es durchaus auf eine Haftstrafe hinauslaufen.

Es kommt auf die aktuelle Straftat an. Sicherlich wird der Staatsanwalt die erste Strafe nicht unerwaehnt lassen und vermutlich wird er sogar behaupten,das Du nur abgewartet hast bis Deine Bewaehrungszeit abgelaufen ist um danach sofort wieder straffaellig zu werden. Wenn es schlecht fuer Dich laeft,musst Du tatsaechlich mit einer Haftstrafe rechnen. Aber kopf hoch denn noch ist es ja nicht soweit. Nimm Dir auf jedenfall einen Anwalt fuer Strafrecht !!

Hallo,

Es kommt natürlich auf die Größe des Schadens an und die Vostrafe wird nicht unerwähnt gelassen das wird sich negativ auswirken,aber ich denke du wirst noch eine bewährungsstrafe bekommen.

LG

Wenn Du Glück hast kommst Du nochmal mit einer Bewährung davon.