Gerichtsauflage nicht erfüllt, was tun?

5 Antworten

Hallo!

Ich bin nicht wirklich vom (juristischen) Fach, aber vielleicht kann ich zumindest einen Denkanstoß gebe.

Ich würde denken, dass Du eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Gericht hast. Diese müsste Dir aber schriftlich mitgeteilt worden sein (wahrscheinlich auf dem Schreiben, wo das AGT zurück gestellt wird). Unterschreiben musst Du da nichts.

Was würde denn passieren, wenn du das Gericht nicht informierst und die es doch mitbekommen?

Wenn Deine Strafe dadurch erhöht wird, neue Sozialstunden oder schlimmer, dann würde ich das an Deiner Stelle nicht riskieren. Damit würdest Du deinen neuen Ausbildungsplatz wahrscheinlich mehr gefährden.

Da Du Dich durch einen Ausbildung ja "in die Gesellschaft integrierst", sollte es eigentlich möglich sein, auf die Ausbildung auch ein 2. mal Rücksicht zu nehmen.

Zumal ich davon ausgehen würde, dass es auch andere gibt, die dieses AGT machen müssen und berufstätig sind. Also sollte es doch auch die Möglichkeit geben, dies abends oder am Wochenende zu machen. Würde ich auf alle Fälle erfragen, damit machst Du ja auch gleich klar, dass Du es auf alle Fälle noch absolvieren möchtest ;-).

Wünsche Dir viel Erfolg!

Klug ist das nicht. Spielt aber auch keine Rolle wenn du eben dann im August deine AGT machst. Könnte schon sein dass du einen Zettzel ausfüllem musst was du grad tust und dann bist auf die Nettigkeiten der Richterin angewisen. Wird schon nicht auffallen

Das habe ich auch schriftlich, aber nichts unterschrieben.

Die Richterin hat nicht unterschrieben? Muß sie nicht.

Such dir einen Platz für eine AGT und teil den Sachverhalt erneut der der Richterin mit.

Suche dir selber so eine stelle die das mit dir macht den es gibt ja nicht nur 1 stelle die das macht ! Wen dir garnichts einfällt frage bei der polizei nach für das anti agressionst tranig !

Du must das melden das du gekündiegt woden bist du willst ja sicher nicht noch mehr ärger haben ! Lege dan zb auch vor das du schon einen neue ausbildung hast die aber dan angefangen hat wen du da diese therapie machen sollst !

Du musst den Auflagen nachkommen den im schlimmsten falle müsstest du einsitzen! Und wen du Dan Eine ausbildung hast Dan musst du das eben so hinbekommen das du das nach der Berufsschule machst!

Einfach das AGT machen und hinterher den Schein, dass du das AGT gemacht hast dem Gericht schicken (ohne den Ausbildungsabbruch zu erwähnen). Schon wird das abgehakt und fertig. Dann glaubt das Gericht halt, dass du es im Urlaub oder nebenbei doch gemacht hast.

dondomka 
Fragesteller
 04.11.2020, 00:28

Das ist ein spezielles AGT training, wofür jemand einmal jährlich aus neumünster herfährt und das macht.