gerichtliches Kontaktverbot

6 Antworten

Für deinen Sohn gilt etwas anderes als für dich.Ein Kontaktverbot kann befristet sein, steht im Urteil. Oder man kann ein neues Urteil verlangen wenn sich die Situation geändert hat.

Hi...ich weiß leide rnicht wie lange ein Kontaktverbot gilt, aber was die Vater-Kind-Kontakt- Problematik angeht: du kannst in diesem Fall das Jugendamt um Hlfe bitten, die organisieren dann z.B. Treffen und begleiten diese auch, wenn das gewünscht ist!

Miezekotze90 
Fragesteller
 07.11.2010, 00:39

Der Vater will kein Kontakt zu seinem Kind. Dazu wohnt er sowieso über 300km von uns entfernt.. er hat seit der Schwangerschaft kein Wort mehr mit mir gewechselt. Ich meinte nur den Fall, dass es ja sein könnte, dass das Kind selbst den Vater mal kennen lernen möchte... und wie ich das dank Kontaktverbot veranlassen soll...

Tremara  07.11.2010, 00:40
@Miezekotze90

Ja...auch für diesen Fall kannst du dich an das Jugendamt wenden, die können auch den Kontakt zu ihm aufnehmen, wenn dein Kind alt genug ist, kann es auch selber dahin gehen, wenn es soweit ist!

Das ist normalerweise in erster Instanz auf 3-6 Monate beschränkt.

wende dich da an das jugendamt, vielleicht denkt er ja dass er sich so vor den unterhalt drücken kann?!?

Miezekotze90 
Fragesteller
 07.11.2010, 00:39

Ne mit dem Unterhalt hat es nichts zu tun... er zahlt seitdem mein Kind auf der Welt ist. Er will schlicht und ergreifend nichts von uns wissen ;)

smoky  07.11.2010, 00:45
@Miezekotze90

hm, frage einfach beim jugendamt nach ich glaub wenn dein kind den kontakt zu ihm möchte ann er diesen nicht einfach verwehren, aber ich kenn mich da nicht wirklich aus

Ein Kontaktverbot ist in der Regel befristet. Steht denn nichts im Urteil/Beschluss?