Genug Gehalt? Reinigungskraft

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag des Gebäudereiniger Handwerks findet zwingende Anwendung... Entgeldeingruppierung Urlaubsanspruch Zuschläge ect
  2. Wer wann einen Firmenwagen bekommt entscheidet der Arbeitgeber, es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf - egal in welcher Position
  3. Kosten die im Auftrag des Arbeitgebers entstehen sind abzugelten oder können als Wechseleinsaztätigkeit steuerlich abgesetzt werden (vgl. Dienstreisen)
  4. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist unabdingbar wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (vgl. EntgFG)

  • Nachtarbeit zw. 22.00 - 5.00 Uhr = 25v.H Zuschlag, wenn dies in die regelmäßig vereinbarte Arbeitszeit fällt - sonst 100v.H.

  • Urlaub (für die Mutter) 30 Tage - Samstage sind explizit keine Urlaubstage!!


Gegen Kontaktadresse lasse ich den TV gerne zukommen...

Hallo. Also auf deine Frage, ob das üblich ist, ob Nachtzuschläge gezahlt werden. ja das ist üblich und tarifvertraglich so vvereinbart. Ich arbeite in einer Reinigungsfirma und meist nur Nachtschicht. Ich bekomme Nachtzuschlag und So und Feietagzuschlag. Und der Minddestlohn liegt bei 9,00 zur Zeit. Ich würde den Frager raten seiner Mutter dabei zu Unterstützen, 1. Nur noch die Tätigkeiten auszuüben,die sie auch bezahlt bekommt. Wenn zum Beispiel im Av 160 stunden steht aber nur Arbeit für 140 Stunden,da ist, ist das das problem des AG,der hat dafür zu sorgen,das auch Arbeit für 160 stunden vorhanden ist. Somit muss er eben dennoch 160 Stunden bezahlen. 2. Unbedingt in eine Gewerkschaft eintreten. Da findest du in im inter net antragsformulare. Das kann man alles auch online machen. Google under IG Bau das ist die zuständige gewerkschaft Bau-Agrar-umwelt. Also auch für Glas-und Gebäudereiniger. Die Lohnfortzahlung im krankheitsfall ist gesetzlich vorgeschrieben.Da sollte sie sich gegen wehren. Und der urlaubsanspruch, richtet sich nach der betriebszugehörigkeit. Sie sollte sich da nicht unterbuttern lassen und dagegen angehen. Im Notfallvorm Arbeitsgericht ziehen. Und neuen AG suchen

In aller Kürze zwei Erklärungen:

  1. Die Lohnfortzahlung von 6 Wochen im Krankheitsfall ist gesetzlich zwingend festgeschrieben; davon ist auch keine Abweichung zuungunsten des Arbeitnehmers erlaubt (etwas durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag): Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG § 3 Abs. 1.

  2. Für Gebäudereiniger gibt es einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, der ebenfalls zwingend ist; dieser Tarifvertrag ist ebenfalls im Intgernet zu finden, z.B. > http://www.gebaeudereiniger.de/uploads/media/11-12-29_Verk_ndung_3._ML-VO_Geb_udereinigung_BAnz.pdf

Arbeitgeber, die diese zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht beachten, machen sich strafbar (für die Verfolgung von Verstößen in Zusammenhang mit Vorschriften/Tarifverträgen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ist der Zoll zuständig).

Familiengerd  24.04.2013, 13:23

Ergänzung:

Für den Urlaubsanspruch gibt es ebenfalls einen gesetzlich festgeschriebenen zwingenden Mindestanspruch von 24 Werktagen (Werktage sind Montag-Samstag, also 4 Wochen), von dem ebenfalls nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann: Bundesurlaubsgesetz - BUrlG § 3.

stelari  24.04.2013, 16:33
@Familiengerd

Hinweis als "auswendigkenner" des TV's - Samstage sind nach § 14 Nr. 1.3 nicht auf einen Urlaub anzurechnen, somit gilt eine 5-Tagewoche bei der Urlaubsberechnung. Der Urlaub beträgt nach dem TV für Beschäftigte ab 01.01.2004 1. Jahr 28 / 2. Jahr 29 3. Jahr 30 Tage bzw für seit vor dem 01.01.2004 beschäftigte generell 30 Tage

Familiengerd  24.04.2013, 18:20
@stelari

Klar, bei zwingender Anwendung des Tarifvertrages gilt das natürlich auch für den Urlaub; da hast Du natürlich vollkommen Recht, stelari.

Ich habe auf den gesetzlichen Urlaubanspruch als Mindestanspruch hingewiesen - das war dann natürlich völlig überflüssig (und vielleicht auch verwirrend für den Fragesteller).

Ein Firmenwagen, als Reinigungskraft...träum weiter

Wenn etwas nicht ihr Job ist (und sie dafür nicht bezahlt wird) soll sie es nicht machen, oder sich dafür bezahlen lassen.

Urlaub steht so weit ich weiß jedem zu, da kann man im Notfall auch klagen (natürlich vorher mit dem AG sprechen)

TheFrageMan 
Fragesteller
 24.04.2013, 13:00

Das Ding ist, dass sie pro Objekt bezahlt wird und sie bekommt ja nicht mal Geld wenn sie krank ist -.- Die bekommt 4 Stunden am Tag bezahlt. Mehr nicht! Egal wie lange sie dann noch braucht. 4 Std. das sind (wenn sie 10€ verdienen WÜRDE) gerade mal 40€ pro Tag. ?! Und des weiteren, wie soll sie als Reinigungskraft bitte sonst zu den Objekten kommen und die Übernahme machen ect.? Die hat ihr eigenes Auto immer voll mit Putzsachen, Reinigungsmitteln ect. und das Auto ist 3 Jahre alt und sieht aus wie sonst was weil das gleichzeitig das Arbeitsauto ist. Zudem hat sie schon über 350.000 km runter aufn Tacho! o.O Also.. ich weiß ja nicht.. ich finde man macht misst mit ihr :( Aber sie will auch in keine Gewerkschaft.

TheKoko  24.04.2013, 13:51
@TheFrageMan

das wäre meine nächste Empfehlung gewesen, einfach mal bei der Gewerkschaft oder Arbeitnehmerverband nachfragen, ob das so in Ordnung ist.

somni  25.04.2013, 08:28
@TheFrageMan

Dann hilf ihr dabei und kümmere du dich doch mal darum. Frag du doch einfach mal bei der Gewerkschaft IG bau an . Möglich kann sein,das sie dir einen Aufnahmeantrag andrehen,aber ich denke mal um dieses Problem zu lösen ist dies unabdingbar. Was steht den im AV?

Ein Firmenwagen steht ihr nur als Vorarbeiterin zu, nicht als normale Reinigungskraft.

Urlaub ist eigentlich festgeschrieben und wenn sie Dinge macht für die sie nicht bezahlt wird, soll sie es sein lassen oder mehr Geld fordern. Solange sie die 30 cent bekommt ist doch ok? 10 Tage bezahlt krank sein, steht das so im Vertrag? Wenn sie Aufgaben erfüllt die eigentlich nicht ihre sind und sich dafür nicht bezahlen lässt, ist sie schlichtweg selber schuld. Es gibt andere Reinigungsunternehmen.....

Was eine Reinigungskraft verdient ist sehr unterschiedlich. Ich kenne Frauen die für 7 Euro putzen, und auch Frauen die 9 Euro pro Stunde bekommen. Brutto.

TheFrageMan 
Fragesteller
 24.04.2013, 13:06

Ja aber sie wird nur pro Objekt bezahlt auch noch und zudem nur 4Std. pro Tag. :/ Das heißt, hat sie 1 Tag kein Objekt, weil die Firma ihr keins gibt, hat sie kein Geld. Und wenn sie ein Objekt hat und dafür 6Std. braucht zB. bekommt sie auch nur 4Std. bezahlt :( Und sie macht ja auch oft schon Vorarbeiterin wie gesagt mal dass, mal das. Und sie is nur am arbeiten -.- Das is echt schlimm.. 7 Tage die Woche nur arbeiten. :/ Die hat nicht mal frei! Außer halt Abends. Wenn sie nicht wieder bis 2 Uhr Morgens arbeitet und dann kriegt sie noch nicht mal Nachtzuschlag.

Luardess  24.04.2013, 13:12
@TheFrageMan

man braucht für ein objekt normal keine 6 stunden, wenn 4 dafür ausgelegt sind. und wenn sie länger braucht, wird sie nicht bezahlt, das ist vollkommen logisch. das ist bei so ziemlich jeder reinigungsfirma so.

und nochmal: wenn sie aufgaben macht die eigentlich nicht ihre sind, ist sie schlichtweg selber schuld. sie darf nicht 7 tage die woche arbeiten, und ich weiß auch nicht, ob ich dir das glauben kann. das geht rechtlich schonmal garnicht. falls das wirklich so ist, ist das nicht rechtens vom arbeitgeber. für 7 tage muß danach frei gewährt werden. das steht arbeitnehmern zu! also wehren!! ich kenne auch keine reinigungskraft die nachzuschlag bekommt. ist das in der reinigungsbranche üblich, daß man nachtzuschlag bekommt?

wie bereits gesagt, entweder deine mutter sucht sich nen anderen job, oder lässt die arbeiten sein, die nicht in ihren aufgabenbereich fallen. aber rumjammern daß man zu wenig geld bekommt, aber auf der anderen seite nichts dafür tun daß sich das ändert, das geht nicht.

Luardess  24.04.2013, 13:21
@Luardess

achja, viele reinigungsunternehmen sind dafür bekannt, daß sie ihre mitarbeiter ausnehmen wie weihanchtsgänse. wer sich das gefallen lässt...

Familiengerd  24.04.2013, 13:30

@ Luardess:

Es gibt andere Reinigungsunternehmen.....

Das ist natürlich richtg, aber genau so richtig ist auch, dass kein Arbeitnehmer heutzutage "so einfach" den Arbeitgeber wechseln kann - selbst wenn es ihm schlecht geht!

Gute Ratschläge lasse sich auch leicht erteilen, aber zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" gibt es immer noch einen großen Unterschied!

Viele Arbeitnehmer schaffen es in der konkreten Situation einfach nicht, sich mit noch so berechtigten Ansprüchen gegen einen überlmeinenden Arbeitgeber durchzusetzen und einen Konflikt auszustehen!

Da kann ein Außenstehender leicht sagen

rumjammern daß man zu wenig geld bekommt, aber auf der anderen seite nichts dafür tun daß sich das ändert, das geht nicht.

Luardess  24.04.2013, 13:36
@Familiengerd

wie kommst du dahin darüber zu urteilen, daß ich außenstehender bin? das bin ich nicht, habe lange zeit nebenher in einer reinigungsfirma gearbeitet, auch 4 stunden und war in der nahezu gleichen situation wie die mutter des fragestellers. daher kann ich dir sagen, daß es sehr wohl geht, wenn man möchte! man muß sich eben drum kümmern und nicht nur rumjammern. eine situation kann sich nur dann ändern, wenn man was dafür tut. :-)

Familiengerd  24.04.2013, 14:04
@Luardess

Außenstehender bist Du, weil Du nicht in Ihrer konkreten Situation bist - ich meinte damit nicht, dass Du keine Ahnung vom Gebäudereinigerfach haben würdest (die habe ich nicht).

Du bist Du und sie ist sie - will heißen: Wenn Du es geschafft hast, gegen Deine Situation aufzubegehren und sie zu ändern, dann ist das richtig gut! Und es wäre zu wünschen, dass würde auch für Andere gelten! Aber längst nicht jeder - leider - ist stark genug oder fühlt sich stark genug, etwas an seiner Situation zu ändern, und fügt sich lieber, als sich dem notwendigen Konflikt zu stellen.

Und wenn dann so mancher noch glaubt, auf den Rückhalt, die Hilfe und die Solidarität einer Gewerkschaft (ohne die wären wir mit den Arbeitnehmerrechten noch im 19. Jahrhundert!) verzichten zu können, ... tja ...

Luardess  24.04.2013, 19:04
@Familiengerd

da hast du recht, allerdings muß ich dir trotzdem widersprechen, denn die dame versucht es ja nicht mal. und das ist der punkt. jammern kann man, aber zumindest versuchen was zu ändern nicht. das finde ich schade. zumal die dame ja nicht allein dastehen würde.