Ferienjob bei "arbeitslosen"

5 Antworten

Für Ferienjobs von Schülern gelten besondere Regeln.

Schau mal hier ab RZ 11.123

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11-ff---11.04.2011.pdf

Der Freibetrag, den du ansprichst, gilt generell für jedes Erwerbseinkommen eines über 15-jährigen; Schüler haben darüber hinaus weitere 1200 EUR für 4 Wochen Arbeit in den Schulferien anrechnungsfrei; allerdings steckt da der Teufel in einigen Details ...

Wenn du als volljähriges Kind in einem Monat 1000 € verdienst, fällst du für diesen Monat aus der BG der Eltern heraus. Deinen Eltern wird also "dein Anteil" abgezogen. Natürlich sind sie nicht verpflichtet, dich dann kostenlos wohnen zu lassen und durchzufüttern.

Deine Rechnung ist fast richtig.

Aber die 20% beziehen sich auf den Restbetrag.

Wenn du 1000,- € bekommst gehen davon erst mal 100,- € ab.

Dann bleiben 900,- € Restbetrag. Und davon gehen 20% ab, also 180,- €

Von den 1000,- € werden also 280,- € nicht angerechnet.

Vielen Dank für eure schnellen Antworte.

Ich hoffe das es so ist das wenn man Ferienjob macht es für einen Monat nichts abgezogen bekommt.Denn ich habe kein Lust drauf einen Monat lang zu arbeiten und genau soviel wie die anderen Ferienarbeiter aber noch nicht mal halb soviel bekomme wie die ( ich denk ma das ist verständlich, ihr hättet da auch kein Lust drauf) .Ich werde meinem Vater mal sagen das er sicherheitshalber bei der Arge nach fragen soll, wenn er das nächste mal dort ist.

@Schlumpffan danke für die Seite, ich werd das mal mit meinen Eltern zusammen ausfüllen.

Und ich hatte noch eine Frage an euch, wäre es jetzt schon zu spät sich für ein Ferienjob in diesem Jahr zu bewerben? Ich wohne in NRW und bei uns fangen die Sommerferien am 25.Juli an.

mfg :)

Naja zu spät ist es wohl nie;-) Hättest zwar schon eher anfangen können, aber einfach mal ausprobieren. Vielleicht hast du ja Glück.Und erkundige dich auf jeden Fall vorher. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du anrechnungsfrei 1200 € in den Ferien verdienen kannst. Aber das werden dir die ja genau sagen können.Und klar wenn sich der Ferienjob nicht lohnt, kannst du die Zeit auch besser nutzen und was für die Schule machen.

@Schlumpffan

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du anrechnungsfrei 1200 € in den Ferien verdienen kannst.

§ 1 Abs. 4 Alg II-V

(4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. (...)