gemieteter stellplatz meine rechte

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast das Recht, diesen Sturmschaden über Deine Teilkaskoversicherung regulieren zu lassen. Du hast das Recht, festzustellen, ob Dein Vermieter seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist. Wenn der z.B. einen erkennbar morschen, bruchgefährdeten Ast nicht hat entfernen lassen, obwohl er die davon ausgehende Gefahr erkennen musste, kannst Du ihn für den Schaden haftbar machen. Aber ist ein halbwegs gesunder Ast infolge Sturmes abgebrochen, hilft nur die Teilkasko...

Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Baumes. Aber wenn der nicht zu ermitteln ist, wirst du wohl deine Vollkasko bemühen müssen.

Ein Teilkaskoschaden ist das übrigens nur, wenn der Ast durch Sturmböen (ab Windstärke 8) heruntergefallen ist.

Ich verstehe nicht, warum du das nicht der Teilkasko gemeldet hast?

Die werden dir auf jeden Fall kompetent weiterhelfen können.

Und eigentlich sollte sich feststellen lassen, wo der Ast abgebrochen ist. Wenn der nämlich erst mal weg ist, wird eine Beweisführung schwieriger und irgendwer könnte auf die Idee kommen, dass die Beule nicht vom Ast kommt!

habe ich ja nicht, das hat die hausverwaltung gefordert.es sind ja fotos gemacht worden.der Schaden beläuft sich auf ca.500 euro