Ist die Lagerung von Autoreifen auf dem gemieteten Tiefgaragenplatz gesetzlich erlaubt?

3 Antworten

Die Motivation Eures Vermieters sind Brandschutzauflagen. Die Grundlage dafür wird er Euch nennen können, ob nun Gesetz oder Versicherungsbedingungen.

Ganz ernst gemeinte Frage: da würde mich die Begründung interessieren. Inwiefern sind 4 gelagerte Autoreifen unter Brandschutzgesichtspunkten gefährlicher, als wenn diese an einem Auto befestigt sind?

@SergeantPinpack

lach - schon klar, aber man möchte unterbinden, daß zusätzlich zu den 4 Reifen am Auto noch 4 zusätzliche an der Wand hängen.

Wenn sie auf einen Felgenbaum unter einer Abdeckung stehen, sehe ich kein Grund für seine Aufregung, wo sollst du sonnst diese Reifen/Räder aufbewahren, vor deiner Haustüre, im Schlafzimmer? In der Tiefgarage, die ich benutze, lagern von allen anderen Räder, Putzmitteln, alles Mögliche was mit den Autos irgendwie zu tun hat... Hat die Tiefgarage eine Lüftung? Befürchtet er schlechte Luft? Ich habe eine Weile lang meine räder in dem Keller gelagert, der Mief war stark, obwohl ich gut gelüftet hatte... Sprech'ihn noch einmal ruhig darauf an, die Rechtsfragen hören Vermieter allzu ungerne... LG, Nx.

Das Zauberwort heißt "Bestimmungsgemäßer Gebrauch". Ein Stellplatz ist nun einmal zum Abstellen eines Autos und nicht als Lagerplatz gedacht - und auch vermietet. Inwieweit die Lagerung von Winterreifen an dafür vorgesehenen Wandhalterungen ebenfalls noch dazu gehört, wird vermutlich eine Einzelfallentscheidung sein und vor allem von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Außerdem kann so etwas natürlich auch im Mietvertrag geregelt sein. In jedem Fall ist diese Frage nicht generell und so ohne weiteres zu beantworten. Ein Stellplatz ist ja schließlich keine Lagerfläche.