Gemeinschaftsstunden?
Hallo,
Habe meinen Kleingarten am 16.05.2018 gekündigt und verkauft.(Gartenlaube etc.) War bis zum 30.06.2018 Pächter.
Ab den 01.07.2018 hat ein neuer Pächter den Garten gepachtet.
Wir hatten im Garten 22 Pflichtstunden pro Jahr die abzuleisten. oder 30 Euro pro Stunde ( 360 Euro)
Habe vier Pflichtstunden abgearbeitet,jetzt verlangt der Verein von mir noch 240€,ist das zulässig.
Für eure Antworten danke ich euch im voraus.
Gruss
Simone
2 Antworten
Das kann Dir hier keiner beantworten, weil es von dem Vertrag abhängt. Irgendwas muss es da ja geben, denn wenn der Garten Dein uneingeschränktes Eigentum gewesen wäre, dann hätte überhaupt keine Verpflichtung für Dich bestanden. Vielleicht warst Du auch Mitglied in dem Verein? Auf jeden Fall muss es irgendeine Art von Vertragsdokument geben. Da muss sowas drinstehen.
Hallo adolin bin noch bis zum 30.11.2018 Mitglied im Kleingartenverein.
Satzung des Kleingartenvereins
was mich interessiert sind 12 pflichtstunden zulässig für ein halbes Jahr
Geh ich mal von aus. Davon abgesehen ist meine Privatmeinung, dass Du Dir das hättest überlegen sollen, als Du damals Mitglied geworden bist. Die Regelung wird ja nicht überraschend vom Himmel gefallen sein.
vor einem Jahr hat die Pflichtstunde noch 12,50€ gekostet