Kleingartenverein, Chance auf Übernahme der Kosten für neuen Stromschaltkasten?

4 Antworten

Auch wenn der Spezialist

Als Elektrotechniker gebe ich den Rat...

die Anlage nieder macht, Tatsache ist wohl nur, dass die Technik ziemlich alt ist. Wird diese Anlage vom Stromversorger nicht beanstandet, sollte man sie ruhig weiter benutzen.

Anders ist die Sache bei den Leitungen hinter den Sicherungen zu beurteilen, hier sollte man keine Kompromisse machen und erneuern, leider auf eigene Kosten.

Bei einem Kleingarten ist zu beachten, dass nur das "jungfräuliche" Land gepachtet wird und sich die Verantwortung des Verpächters auch nur darauf bezieht. Für alles, was sich auf bzw. "in"(z.B. E-Kabel) dem Land befindet, ist der jeweilige Besitzer des Gartens verantwortlich. Mit der Übernahme des geschenkten Gartens ist also die Verantwortung für alle Anpflanzungen und auch für die Laube sowie für die elektrische Anlage innerhalb des Gartens auf die neuen Eigentümer übergegangen. Der Verein ist lediglich für die E- Anlage auf seinem Territorium außerhalb der Gärten verantwortlich. Übrigens, ein Kleingartenverein erhält keine Gelder oder sonstige Unterstützungen von außerhalb. Alle Kosten, die dem Verein entstehen, müssen von der Gesamtheit seiner Mitglieder getragen werden. Ich schlage vor - gegebenenfalls in Absprache mit dem Vorstand - die E-Anlage von einem Fachmann überprüfen und entsprechend seinem Rat i. O. bringen zulassen. Monika Dorsch Vereinsvorsitzende

Als Elektrotechniker gebe ich den Rat die Anlage einem sog. E-Check zu unterziehen. Dazu könnte der Vermieter verpflichtet sein. Stellt dieser Check heraus, das die Anlage nicht mehr betriebssicher ist, muss der Vermieter die Betriebssicherheit wieder herstellen. Es scheint so zu sein, dass Ihr in eine Rechtsnachfolge eintritt, somit gehen alle Rechte und Pflichte auf Euch über. Ihr solltet zunächst einmal schriftlich das Bedenken äußern, das die Anlage nicht mehr betriebssicher ist. Damit setzt Ihr den Vermieter unter Zugzwang. Sollte es zu einem elt. Fehler kommen so stünde er dann in der Haftung für die Gegenstände in der Parzelle, de bei einem Brand beschädigt würden, da er ja mit Eurem Schreiben Kenntnis davon erlangt hat. Wie sich die Kosten für die Instandsetzung aufteilen, ist noch zu klären.

Maeeutik  23.06.2014, 17:03

Richtig lesen hilft!

Der Garten ist nur gepachtet

Der verpachtende Kleingartenverein übergibt die Parzelle so wie sie ist und der neue Pächter ist allein in der Pflicht!

Berechen  23.06.2014, 19:18
@Maeeutik

Der Betreiber der Anlage ist der Verein und der haftet für deren Sicherheit. Ganz gleichgültig der Besitzverhältnisse. Wie sich die Weitergabe der Haftung gestaltet ist dann vertraglich zu regeln.

In dem Zusammenhang empfinde ich Dein Verhalten als herablassend und unsachlich.

Hallo Anne,

dein Elektriker hat absolut recht.

die frage ist jetzt die:

wie sind die Pachtverhältnisse? ist das Gebäude verpachtet, oder nur das Grundstück, auf dem das Gebäude steht? und was steht im Pachtvertrag bezüglich des Inventrars?

ich tippe mal aus dem Bauch heraus dass es wohl an euch hängen bleibt...

frag doch mal deinen elektriker, ob er euch das machen kann. ein bisschen kleinkram und ein Tag arbeit sollte reichen...

lg, Anna