Abstand für Kleingarten an Verein zahlen?

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4 Antworten

Hört sich für mich nicht rechtens an. Allenfalls einwandfrei Kaution, die auf ein gesondertes  KautionsKonto  gezahlt wird wie bei einer Mietwohnung, ist meiner Meinung  nach legitim. 

Die Abstandszahlung siehst du nie wieder  selbst wenn du den Garten ohne Altlasten zurück  gibst. Eine Kaution  hingegen  schon. Nur darauf würde ich  mich einlassen. 

Ist aber ja nur Abstand ... damit der Verein keine roten Zahlen schreibt

@kielerTrucker

Eine Abstandszahlung bekommst du nie zurück.  Rote Zahlen schreibt der Verein,  wenn er die Pachtgebühr  zu niedrig  ansetzt.  Oder wenn jemand Altlasten hinterlässt.  Aber warum sollst du für die Altasten der Vorgänger bezahlen, ohne selber welche zu hinterlassen?  Eine Kaution ist perfekt,  um das Risiko  für den Verein zu minimieren, dass du ebenfalls Altlasten  hinterlässt, die dann für rote Zahlen seitens des Vereins hinterlässt.  Die Altlasten der Andenen  dürfen nicht auf dich abgewälzt werden. 

Du müsstest nur Abstand für die Gärten zahlen bzw. deren Inhalt. Ansonsten für die Schäden die der Kolonie entstanden sind hast du nichts mit am Hut.

Aber wenn du den Garten haben möchtest wirst du wohl nicht drumherum kommen..

Ja klar werde ich da nicht herum kommen, finde es aber eine "Frechheit" die Schulden der Ex-Pächter zu zahlen. Würden die Jahresbeiträge bei allen erhöht für einen bestimmten Zeitraum oder jeder müsste ne Pauschale zahlen wäre das ja ok ... aber so ... hmm ... bin echt am überlegen ihn nicht zu nehmen

@kielerTrucker

Schlage eine Kaution  vor. Mit den entsprechenden Argumenten.

@kielerTrucker

Du kannst einfach freundlich das Gespräch suchen.

Pokern, kannst du auch. Musst dich gut darstellen zuverlässig, ehrenamtlich arrangiert, sozial für so einen Verein. Sodass sie es bereuen würden wenn sie dich verlieren.

Das musst du selber entscheiden, wenn du den Garten haben willst, zahlst du das, wenn du das nicht zahlen willst, bekommst du eben keinen Garten. Ist doch ganz einfach zu verstehen ....

Wenn es in den Satzungen steht ist es ok. Das ist wie eine Kaution bei Wohnungen.

Gefährliches  Halbwissen ! ! Eine Abstandszahlung  bekommt man nicht zurück.  Eine Kaution  hingegen schon.  

Habe so etwas nicht gelesen aber bin ja auch kein Anwalt ;) Und eine Kaution würde ich ja wieder bekommen ... aber die 500€ sind dann weg wenn ich sie bezahlt habe und in ein paar Jahren wieder gehen würde