Gemeinschafts-Waschmaschine kaputt... Muss der Vermieter Reparatur/Neukauf veranlassen?

7 Antworten

Ist die Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine vertraglich zugesichert?

Wenn ja ist der Vermieter für Reparatur oder Ersatz zuständig. Diese Pflicht ergibt sich aus § 535 BGB.

Forder den VM nachweisbar schriftlich, also nicht per E-Mail oder SMS, mit Fristsetzung auf den Schaden zu beheben und droh eine Mietminderung an.

3 - 5 % wären denkbar.

Mietminderung aber unbedingt von einem Fachanwalt oder dem Mieterbund vornehmen lassen. Als Laie kann man da sher viel falsch machen.

Früher hat der Vermieter (eine Wohngesellschaft) anstandslos die Waschmaschine gewartet , repariert oder ersetzt. Am Mietvertrag hat sich nichts geändert.Trotzdem bekomme ich auf meine telefonische Nachfrage den Tipp, einen Waschsalon aufzusuchen...

Ist die Waschmaschine Bestandteil Ihres Mietvertrages, so ist der vermieter verpflichtet, die Waschmaschine reparieren zu lassen oder Ersatz zu beschaffen. ( Aber es muss keine Neue sein)

Hast du, oder irgendjemand noch einen Tipp, wie ich nun vorgehen sollte? Ich hatte den Vermieter schon mehrmals informiert,daß die Maschine nicht mehr warm wurde und gewartet werden müsste, ehe sie ganz den Geist aufgab. - Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Ansatt der ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern.

Dann würde ich dir als Tipp geben mal deinen Mietvertrag vorzukramen und nachzuschauen, was dort drin steht. Steht da nichts von einer Gemeinschaftswaschmaschine würde ich ebenfalls zum Waschsalon raten. Andernfalls solltest du bei nächsten telefonischen Nachfrage mal auf den Passage hinweisen.

Früher hat der Vermieter (eine Wohngesellschaft) anstandslos die Waschmaschine gewartet

Den Anspruch hättet ihr nur, wenn die Maschine ausdrücklich vertraglich mitvermietet wurde. Warum man sich den Vertrag nicht einfach einmal dahingehend durchliesst, erschliesst sich mir nun nicht.

G imager761

es ist sein eigentum, normalerweise muss er die maschine reparieren lassen oder ersatz beschaffen. wenn im mietvertrag die maschine vorgesehen ist, ist er dazu verpflichtet, anderenfalls ist eine mietminderung angebracht