Waschmaschinen Verbot, keine Anschlüße, stattdessen ein heruntergekommener Gemeinschafts-Wäscheraum.

12 Antworten

Der Betrieb einer Waschmaschine gehört zum bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Mietsache und darf auch im Formularmietvertrag nicht untersagt werden, selbst wenn ein Waschraum zur Verfügung steht (u.a. AG Köln, Urteil vom 11.01.2001, Az. 207 C 221/00).

Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.

Ein Provisorium würde ich nicht anbringen. Im Schadenfall haftest Du dann hierfür und auch die Haftpflichtversicherung wird nichts zahlen.

Du kannst aber einen Anschluss durch ein Fachunternehmen auf deine Kosten installieren lassen. Hiervon musst Du aber den Vermieter in Kenntnis setzen, da es sich hierbei um eine bauliche Veränderung der Mietsache handelt.

Ich würde dem Vermieter hier mit Nachdruck klar machen, dass sein Verbot unwirksam ist. Hilfsweise würde ich mit Mietminderung drohen, da die gestellten Maschinen nicht funktionieren.

Du solltest folgendes versuchen: Schreib dem Vermieter einen höflichen Brief und teile ihm darin mit, dass lt. geltendem Recht du einen Anspruch auf die Nutzung einer WM in deiner Wohnung hast. Das Verbot sei also widerrechtlich. Das Fehlen der Anschlüsse deshalb ein Mangel für dessen Beseitigung du ihm eine Frist von 15 Werktagen setzt. Bei Verfristung würdest du selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen. Ich weiß, dass diese Verfahrensweise hinkt, einen Versuch ist es aber wert. Wart ab, wie reagiert wird. Eine Alternative wäre u. U., dass im Rahmen einer Modernisierung die Anschlüsse nachgerüstet werden und der Vermieter dir 11% der Kosten auf die Jahresmiete aufschlägt (1/12 davon monatlich).

und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.

Das kann und darf nicht verboten werdenn, hier steht es:

http://www.anwaltonline.com/info/PM/0041_mieter_darf_waschmaschine_in_der_wohnung_aufstellen.html

Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände.

Du bist nicht verpflichtet die Räume zu nutzen, siehe mein Link.

Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss 

Du kannst auf Deine Kosten einen Anschluss verlegen lassen, der Vermiter ist dazu in diesem Fall nicht verpflichtet.

Ich habe deinen Link zu spät gesehen - waren wir wohl gemeinsam unterwegs:-)

Ein Verbot einer Waschmaschine ist nicht wirksam. Jedoch wirst du dich auf eine Kündigung einstellen müssen die du dann rechtlich anfechten musst wenn du eine aufstellst. Eher das Problem wird der fehlende Anschluss in der Wohnung sein - dann hat es sich eh erledigt.

Allerdings kannst du die Miete kürzen wenn der Vermieter/Eigentümer nicht für die funktion der Maschinen sorgt. 

Die Aufstellung der WM ist ein Rechtsanspruch. Dessen Verwirklichung ist kein Kündigungsgrund, egal was im MV steht.

Moeglichkeit 1:) Geh zum Mieterschutzbund und besprich das mit denen, die koennen ordentlich Druck ausueben.

Moeglichkeit 2:) Wasch deine Waesche beim Nachbarn und bezahl ihn dafuer. Waehrend die Waesche waescht koennt ihr was zusammen unternehmen oder so.

Der Nachbar müsste ja auch die Maschinen im Keller nutzen.

@hoermirzu

Nein, laut Fragesteller hat er eine in der Wohnung.