Rechte und Pflichten eines Hausbesitzer bei Trennung/Auszug

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorteile:

  • Mitspracherecht bei Umbau, Verkauf, Vermietung
  • Wertanlage mit geringem Verlust durch Rezession

Nachteil:

  • Anteilige Lasten (Steuer, Versicherung, Instandsetzungsarbeiten, ggf. Hypothek)
  • Sentimentalität (man muss halt öfter mal dort hin)

Irgendwie ist das nicht Fisch noch Fleisch - man möchte ein Kapitel abschließen, hat dennoch Altlasten zu tragen aber eigentlich keinen Vorteil davon.

Deshalb wird meist doch anteilige Auszahlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs vereinbart, das danach nur einem Eigentümer mit vollen Rechten und Pflichten gehört :-)

HTH

G imager761

waageandrea 
Fragesteller
 23.06.2011, 14:39

Er möchte ja, das ich ihm meine Hälfte überschreibe, aber für nichts! Er sagt, er übernimmt dafür ja auch die Schulden. Gehört ja dann auch ihm das Haus ist nur recht und billig, das er auch die Schulden übernimmt. Um auf alles zu verzichten, dafür habe ich zuviel Geld ins Haus und in seine Firma gesteckt.

imager761  24.06.2011, 20:22
@waageandrea

Beim Zugewinnausgleich wird natürlich nur das als Wert ermittelt, was von dir mit abbezahlt wurde (Tilgung); waren es bislang nur Zinszahlungen, hast du keinen Gegenwert erworben, sondern Kreditschulden bedient. Außerdem musst du dir den eigenen Nutzen (Wohnen) dabei auch anrechnen lassen!

Solange du nicht weiterhin die hälftigen Hypotheken bedienen willst, ohne dass die Immobilie anteilig für dich oder deine Erben nutzbar wäre, macht der Vorschlag deines Noch-Ehemanns also durchaus Sinn :-)

Danke für den * als HA :-)

G imager761

dein Anwalt ?

newcomer  23.06.2011, 14:23

in wie weit ist es euger gemeinsames Haus ? Wer hat das Haus finanziert ? Hatte dein Ex sehr viel Kapital auf der hohen Kante und in dieses Haus investiert ? Falls das der Fall ist bekommst du einen minimalen Zugewinnausgleich sagen wir mal 5000 Euro und du bist draussen aus dem Haus

waageandrea 
Fragesteller
 23.06.2011, 14:33
@newcomer

Ich habe ein privates kleines Darlehen alleine ab bezahlt. Die großen Darlehen er, dafür habe ich alle anderen Kosten (Lebensunterhalt, Hausunterhaltung, Kinder) alleine bestritten. Ich hatte nie viel Geld. Was er verdient hat, hat er ins Haus gesteckt. Seit ein paar Jahren ist er Selbstständig, habe seine Buchhaltung gemacht (nebenher für nichts) Hab ihm sogar finanziell im Jahr 2009 (Wirtschaftskrise) die Firma über Wasser gehalten. Die Ehe kann doch nicht nur aus geben bestehen oder? Jetzt soll ich ihm das Haus mit Schulden für nichts überlassen

waageandrea 
Fragesteller
 23.06.2011, 14:33
@newcomer

Ich habe ein privates kleines Darlehen alleine ab bezahlt. Die großen Darlehen er, dafür habe ich alle anderen Kosten (Lebensunterhalt, Hausunterhaltung, Kinder) alleine bestritten. Ich hatte nie viel Geld. Was er verdient hat, hat er ins Haus gesteckt. Seit ein paar Jahren ist er Selbstständig, habe seine Buchhaltung gemacht (nebenher für nichts) Hab ihm sogar finanziell im Jahr 2009 (Wirtschaftskrise) die Firma über Wasser gehalten. Die Ehe kann doch nicht nur aus geben bestehen oder? Jetzt soll ich ihm das Haus mit Schulden für nichts überlassen

newcomer  23.06.2011, 14:43
@waageandrea

nun zu deinem Problem: ihr hattet denk ich mal Zugewinngemeinschaft also gesetzlicher Güterstand. Nun wird erst das Vermögen jedes einzelnen vor der Heirat ermittelt, dann der Zeitwert des hauses durch Gebäudeschätzer. Davon werden die Restschulden abgezogen. Nun werden eure Anfangsvermögen vom Hausvermögen abgezogen und natürlich die Restschulden. Dies ist euer Zugewinn. Diesen kannst du durch 2 teilen. Dieser Anteil steht dir zu entweder hausrat oder gebäude oder Auszahlung vom Ex.

waageandrea 
Fragesteller
 23.06.2011, 14:28

habe eine Anwältin, aber aus der Not heraus wohl die falsche erwischt, bin mit der nicht zufrieden. Warum ich nicht wechsle? Geht nicht, da ich vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Rechtsbeistand habe. Einen Anwalt kann ich mir so nicht leisten.

newcomer  23.06.2011, 14:30
@waageandrea

melde es dem Amtsgericht dass deine Rechtsanwältin von der Sache keine Ahnung hat dann bekommst du neuen Beratungsschein

waageandrea 
Fragesteller
 23.06.2011, 14:34
@newcomer

habe schon mit AG telefoniert, für die selbe Sache kein neuer Schein, pech gehabt

imager761  23.06.2011, 14:36
@waageandrea

Schon Scheidungsantrag eingereicht?

Wie wäre es dann mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung? Wenn ihr alle erforderlichen Anträge vorher einvernehmlich und fair regeln könnt (Scheidung, Trennungs- und ggf. nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich (Rente) und ggf. Aufenthalt und Unterhalt gemeinsamer Kinder, kostet diese Scheidung jeden vin euch keine 600 EUR (!), ihr werdet nach Trennungsjahr eheblich schneller geschieden und nervenschonender ist es obendrein :-)

G imager761

newcomer  23.06.2011, 14:39
@imager761

soo billig kommt er nicht weg! Es besteht Anwaltspflicht und die Gebühr für Anwalt und gericht ist abhängig vom Streitwert für Unterhalt usw

waageandrea 
Fragesteller
 23.06.2011, 14:43
@imager761

Scheidungsantrag? Was ist das? Er hat mir ein Angebot gemacht, in dem der Notar hätte alles beglaubigen sollen. Aber mit dem Komentar: so ungefähr: friß oder stirb. Läßt ja nicht mit sich reden.